Falsches Datum in Wohnungskündigung, muss ich Juli auch bezahlen?

10 Antworten

Ja, musst du. Hilfsweise kündigen kann man im Mietrecht eigentlich nicht bei fristgerechter Kündigung außer es gibt einen Nachmieter zum Beispiel.

Da man auch schon Monate vorher kündigen kann, spielt es keine Rolle, wann die Kündigung eingetroffen ist.

natürlich spielt es eine Rolle, wann Kündigungen eingehen!!

@DerEinsiedler

aber nicht, wenn es zu früh ist.

Mit der Angabe des falschen Datums kann man von einem Irrtum ausgehen. Unter Beachtung des Zusatzes "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist das m. E. geheilt. Vor Gericht dürfte das auch so gesehen werden, da als Rechtsgrundsatz gilt, wenn zweideutig etwas formuliert ist, fällt die Entscheidung zu Gunsten des Mieters.

Der FS hätte auch nur schreiben brauchen"ich kündige", ohne Datum, es gälte der gesetzliche (nächstmögliche) Zeitpunkt, also 3 Monate, also 30.6..

Danke für deine Antwort, gibt es dazu evtl ein Gesetzestext o.ä. was ich meinem Vermieter zeigen kann. Ich muss sagen ich würde das ganze nur sehr ungern vor Gericht klären müssen

@WantToKnow23

Es gibt nicht für alles Gesetze, es gibt aber eine Rechtsprechung. Und die besagt, dass unklare bzw. nicht eindeutige Vereinbarungen bzw. Erklärungen so auszulegen sind, dass sie dem entsprechen was gewollt ist und im Mietrecht zu Gunsten des Mieters lauten.

In deinem Fall ist die Reihenfolge von Bedeutung: Zum Einen Termin 31.7, zum Anderen danach zum nächstmöglichen Termin. Der ist der 30.6. und nicht der 31.7.. Demzufolge gilt der 30.6. als gewollt und wirksam.

Dass du bezahlen musst, wenn man nur nach der Kündigung geht, wurde dir schon mehrfach beantwortet. Was aber auch noch interessant wäre ist, ob denn im Juli schon ein neuer Mieter eingezogen ist oder demnächst einziehen wird. Denn ab diesem Zeitpunkt ist man dann wiederum per Gesetz von er Zahlung befreit.

leider noch kein neuer Mieter :/

Der nächstmögliche Termin bei Zugang der Kündigung am 3.4. wäre eigentlich der 30.6.

Das versehentlich falsch eingesetzte Datum der Beendigung des Mietverhältnisses ist meiner Meinung nach unschädlich.

Die Kündigung als solche dürfte unzweifelhaft sein, die Fristen sind gesetzlich vorgegeben und der Zusatz zum nächstmöglichen Termin heilt die unzutreffend Datumsangabe.

Hi, danke für Ihre Antwort, leider schreiben viele das Gegenteil von Ihrer Aussage.
Kennen Sie dazu evtl ein Gesetzestext den ich als Argument verwenden kann? :)