wann muss Vermieter Renovierung rechtzeitig ankündigen?
Hallo Leute, vor ca. 4 Wochen hatte ich Vermieter und Handwerker zu besuch. Es wurden in drei Zimmern die Fenster vermessen, weil diese einmal ausgetauscht werden sollen. (Fenster sind aktuell ok, aber Erneuerung ist akzeptabel). Bei diesem Besuch gab es keinerlei Absprache wann das von statten gehen soll. Heute habe ich nun ein schreiben vom Vermieter erhalten. Er will in den nächsten 2 bis 3 Wochen die Handwerker kommen lassen. Muss ich diese kurzfristige Ankündigung dulden oder gibt es da einen gesetzlichen Zeitraum, den der Vermieter einhalten muss? Anmerken möchte ich noch, das Vermieter mir wegen Eigenbedarfs zum 31.01.2017 gekündigt hat. Danke für Antwort.
3 Antworten
Der Vermieter muss Modernisierungsmaßnahmen spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in Textform ankündigen (§ 555 c Abs. 1 BGB). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:
1. die Art und den geplanten Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen,
2. den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme,
3. den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 verlangt werden soll, sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten.
Betrifft die Ankündigung eine energetische Modernisierung oder eine Klima schützende Maßnahme, kann der Vermieter insbesondere hinsichtlich der energetischen Qualität von Bauteilen auf allgemein anerkannte Pauschalwerte Bezug nehmen (§ 555 c Abs. 3 BGB).
Der Vermieter soll den Mieter auch auf die Form und die Frist des Härteeinwandes (siehe oben Punkt 2.) hinweisen (§ 555 c Abs. 2 BGB).
Ausnahme nach § 555 c Abs. 4 BGB: Die Ankündigungspflicht gilt nicht für Maßnahmen, die mit keiner oder nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind (z. B. Installation eines Briefkastens, einer Gegensprechanlage) und zu keiner oder nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung (bis maximal 5 %) führen.
danke... also in meinem Fall muss er zumindest 3 monate, schriftlich, vorher ankündigen.
Da Du also sowieso vor hast, irgendwann im Januar auszuziehen, sollte der Vermieter mit seinem Handwerker auch so lange warten können.
Auch wenn die Werbung gerne was anderes propagiert, Fenstertausch ist immer mit viel Staub und Dreck verbunden. Noch dazu in dieser Jahreszeit. Am besten macht man das, wenn die Wohnung gerade leer ist. Der Vermieter sollte so vernünftig sein, Deinen Auszug abzuwarten. Wenn nicht, musst Du ihn eben auf die Paragraphen verweisen.
Du wurdest - vermutlich völlig berechtigt - wegen Eigenbedarf gekündigt. Du hast dennoch nicht vor, rechtzeitig auszuziehen. Vermutlich weiß das der Vermieter. Brauchst Dich also nicht zu wundern, wenn er jetzt anfängt sich rücksichtslos Dir gegenüber zu verhalten.
Übrigens, wegen der Fenster: Es handelt sich vermutlich um eine energiesparende Maßnahme. Wenn du nicht ausziehen willst, wirst Du es vermutlich sogar auch kurzfristig hinnehmen müssen, wenn der Vermieter mit den neuen Fenstern kommt. Vielleicht nicht in zwei oder drei Wochen, aber sicher auch nicht erst in drei Monaten. Einstweilige Verfügung vor Gericht ist ggf. schnell erwirkt.
wie du schon geschrieben hast.."vermutlich". du weißt es eben nicht! Ich habe geschrieben "noch habe ich nicht vor"!.. Wohnungsmarkt gibt nichts her. Nachbarn und ich wurden vom neuen vermieter gekündigt, noch bevor er im grundbuch eingetragen war. Er musste kündigung zurück ziehen. soviel zu deiner beurteilung über menschen, die du nicht kennst!!
Vermuten kann ich und darf ich, wenn Du nur mit dürftigen Informationen rüber kommst.
Jetzt schreibst Du plötzlich, dass es sich um einen neuen Vermieter handelt. Vermutlich hat er sich gedacht, da kaufe ich einen alten Kasten, saniere ihn und tausch die Mieter aus. Eigenbedarf ist eine Möglichkeit und wenn sie erst mal draussen sind...
Aber woher soll ich das wissen? Kann auch wieder nur vermuten!
Der Fensterwechsel wäre vermutlich als solche als Modernisierung zu betrachten. Diese ist mindestens drei Monate vorher in Textform anzukündigen.
Im Winter wechselt man keine Fenster, ist für Mieter nicht zumutbar.
Wann hast du die EBK erhalten? Seit wann wohnst du in der Wohnung? Länger als 5 Jahre? Wie (Wortlaut) ist die EBK begründet (für wen, warum, weshalb)?
danke... ich wurde gekündigt... aber noch habe ich nicht vor auszuziehen. ausserhalb wird schon viel gebaggert und renoviert, ohne das vermieter uns mal benachrichtigt hat... dadurch schon tele, internet ausgefallen wegen bauarbeiten. vermieter ist hier nur willkürlich unterwegs.