Wohnungskündigung - Keine Antwort auf Einschreiben?

3 Antworten

Der Vermieter muß auf die Kündigung nicht antworten.

Wichtig ist das Du nachweisen kannst das sie fristgerecht dem Vermieter zugegangen ist.

Bei Kündigung zum 31.08.2016 wäre das spätestens am 3. Werktag im Juni 2016 gewesen.

Du mußt dann nur dem Vermieter mitteilen wann Du die Wohnung zurück gibst.

marlonz 
Fragesteller
 15.06.2016, 20:24

Naja Nachweisen das der Brief angekommen ist, kann ich. 

Aber ob der Unterschrieben war oder nicht, kann ich nicht. 
Er kann die Unterschrift ja genauso gut entfernt haben

eine kündigung ist eine empfangsbedürftige einseitige willenerklärung

er muss sich dazu nicht äußern, es reicht, wenn er sie erhält

unterschrieben sollte sie sein, wenn sie es nicht ist, zählt sie nicht, er muss dir nicht darauf antworten

marlonz 
Fragesteller
 15.06.2016, 20:18

Ich meine aber die wäre Unterschrieben... was ist wenn nicht? Wie soll ich das nun Prüfen ob das war oder nicht?

BalisongOwner  15.06.2016, 20:19
@marlonz

kannst du nicht, wenn er dir nicht antwortet, um sicher zu gehen, müsstest du noch mal kündigen, jetzt natürlich erst zum 30.09.....

marlonz 
Fragesteller
 15.06.2016, 20:21
@BalisongOwner

Das wäre dann doch aber echt total das hinziehen oder nicht? Extra abwarten? Ich habe das Gefühl er antwortet einfach extra nicht um das möglichst lang hinzuziehen

BalisongOwner  15.06.2016, 20:23
@marlonz

ja, wird er auch machen, aber du kannst auch nichts machen

marlonz 
Fragesteller
 15.06.2016, 20:25
@BalisongOwner

Naja ich habe ja den Zettel das das Einschreiben angekommen ist. Er kann die Unterschrift ja auch entfernt haben, schließlich kennt er sich mit Computern usw aus...

BalisongOwner  15.06.2016, 20:27
@marlonz

klar, das musst du nur beweisen

gerichtsfest mit gutachter

kostet dich min 1000€ und wird wohl eher nicht so sein

Du schreibst: Laut Einschreiben ist der Brief aber dort angekommen!

Damit ist die Kündigung doch rechtsgültig - Du hast ne Übergabequittung des Briefes. Sollte allerdings Deine Unterschrift fehlen, dann haste Pech gehabt und Du darfst weiterhin wohnen bleiben.

marlonz 
Fragesteller
 15.06.2016, 20:23

Wie soll ich feststellen ob ich wirklich Unterschrieben hatte oder nicht? Was ist, wenn er diese einfach "entfernt" hat? Ich weiß leider echt nicht mehr ob ich Unterschrieben hatte...

Ist das nicht außerdem voll das hinhalten, wenn da tatsächlich die unterschrift vergessen wurde?

kleinewanduhr  15.06.2016, 20:34
@marlonz

Wie soll er Deine Unterschrift "entfernt" haben? Ausradieren auf einem Original? Oder haste ihm ne Kopie geschickt?

Und was heisst hinhalten? Ohne Unterschrift hat der Brief keine Rechtskraft - der Vermieter muss nicht darauf antworten.

Beste wird sein, Du erinnerst ihn in einem weiteren EINSchreiben an Deine Anrufe und Mails (mit Datum, Uhrzeit) und den Auszugstermin. Darauf wird er dann antworten. Wenn nicht, haste nen weiteren Beweis für Deine ordnungsgemäße Kündigung.

Grüße

marlonz 
Fragesteller
 15.06.2016, 20:37
@kleinewanduhr

Naja, heutzutage kann man sowas einscannen, ausschneiden mit Bearbeitungsprogrammen und neu ausdrucken... fertig. Schon wäre die Unterschrift "weg".

Kannst du mir eine "Vorlage" zeigen, wie man so ein Schreiben macht? Dann werde ich ihm das schicken.

Eigentlich wollte ich auch mit ihm absprechen, ob evtl der Nachmieter z.B. die Küche behalten will oder ob ich die mitnehme usw... aber auch darauf kommt keine antwort.

Ich habe die Kündigung natürlich nochmal vorliegen, natürlich. Und den Beweis der Post, das die Kündigung bei im angekommen ist per Einwurf Einschreiben.

kleinewanduhr  15.06.2016, 20:56
@marlonz

1) Bei sich abzeichnenden Unklarheiten unterschreibe ich immer mit grüner Tinte - dieses wird explizit im Schreiben erwähnt. Damit sind Manipulationen ausgeschlossen.

2) Kurz: ich beziehe mich auf mein Einschreiben vom xx und die Aurufe vom x,y,z und Nachfragen am x,y,z, worauf ich keine Antwort erhielt und bitte um schriftliche Antwort. Zu diesem Zweck habe ich einen frankierten Rückumschlag beigelegt.

3) Vielleicht ist das mit der Küche der Knackpunkt - er wird alles hinauszögern, damit die Küche -für ihn kostenfrei- stehen bleibt? Verkauf die Küche mit festem Abholtermin über ne Anzeige oder eBay.

4) Sende ihm ne Kopie der Kündigung mit Deiner Paraphe (Namenszeichen) als Unterschrift. Und das Ganze als Einschreiben mit Rückschein. Kostet zwar etwas mehr, aber Du siehst auf dem rotem Schein, wer wann den Brief angenommen hat.

marlonz 
Fragesteller
 15.06.2016, 21:02
@kleinewanduhr

Die Tinte ist dabei doch völlig egal,wenn man das einscannt und ausschneidet dann ist die Unterschrift halt weg. Wie will man das nachweisen?

Danke für 2. Werde ich so ähnlich machen und ihm per Einschreiben schicken. 

Die Küche habe ich selbst angeschafft und werde ich auch mitnehmen, falls der Nachmieter diese nicht übernehmen will. Das wäre ja nicht das Problem.

Du meinst ich soll nochmal wiederholt die selbe Kündigung schicken?

kleinewanduhr  15.06.2016, 21:19
@marlonz

Klar, das muss man erst mal verstehen, warum:

Unterschrift mit grüner Tinte! Dieses wird auf dem Original vermerkt: Die Unterschrift erfolgte mit grüner Tinte. Davon kommt ne >Kopie (s/w) in meine Unterlagen. So - und nun manipulier das Original mal. Und wenn es denn sein muss, wird ne chemische Untersuchung der Tinte jede Fälschung beweisen ;.-))

Klar, ne Kopie von Deiner Kündigung mit Deiner Paraphe versehen (blos nicht DEINE Unterschrift!) schickste ihm nochmal zu. Könnte ja sein, dass der Brief aus seinem Kasten geklaut wurde. Du glaubst nicht, was sich mache Leute als Ausrede einfallen lassen.

Und weil er (bestimmt) keinen Umschlag zur Hand hat, schickste ihm einen frankierten Rückumschlag mit Deiner Adresse gleich mit hin ;.-))

marlonz 
Fragesteller
 15.06.2016, 21:30
@kleinewanduhr

Also einfach die selbe Kündigung OHNE Unterschrift aber mit meinem Namen ausgeschrieben oder wie ist eine Paraphe, hab da echt noch nie von gehört.

Datum usw von der Kündigung so lassen wie vor einem Monat usw? Und dann per Einschreiben mit Rückschein + das andere Schreiben dazu mit dem Text + Umschlag?

kleinewanduhr  15.06.2016, 23:32
@marlonz

Eine Paraphe ist ein Kürzel, z.B. Meyer wird paraphiert als M (verkürztes Namenszeichen).

Wie ich schrieb: eine Kopie der Kündigung - und keine Veränderungen des Originals! Heisst, dass selbstverständlich auch das damalige Datum drauf ist; mit einem neuen Datum wäre es eine erneute Kündigung zu einem anderen Auszugstermin.

Diese Kopie der Kündigung zusammen mit dem Mahnschreiben und einem frankierten Briefumschlag per Ebf-Rückschein an den Vermieter. Und vergiss nicht, als Frist für ne Antwort ein festes Datum in 7 Werktagen anzugeben.

Jetzt dürfte wohl alles klar sein. Grüße