Nach Wohnungskündigung durch Mieter: wie oft muss man Besichtigungen von Interessenten zulassen?

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Die Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig erfolgen. Mindestens 24 Std. werden als angemessen angesehen.

Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminverabredung verlangt werden, wenn 4 Tage zwischen Verabredung und Termin liegen. Der Vermieter darf aber von seinem Recht nur schonend Gebrauch machen und muss auf den Mieter Rücksicht nehmen.

Der Mieter kommt seinen Pflichten nach, wenn er einmal wöchentlich während drei Vormittagsstunden und nur in Eilfällen noch an einem weiteren Tag den Vermieter nach Voranmeldung in die Wohnung einlässt.

Nach Auffassung des AG Köln muss der Vermieter einen vom Mieter angebotenen Besichtigungstermin für Samstags akzeptieren, er kann nicht einen Termin von Montag bis Freitag verlangen.

In keinem Fall darf der Vermieter ohne konkreten Grund eine Besichtigung verlangen. Grundsätzlich hat der Mieter aus Art. 13 GG ein Recht auf seine Privatsphäre ( BVerfG WM 93, 377). Dazu noch folgendes: Enthält der Mietvertrag über ein Besichtigungsrecht nichts, hat der Vermieter grundsätzlich kein Recht, die Wohnung des Mieters zu betreten (AG Ibbenbüren WM 98, 751).

2 - 3 mal die Woche ist glaub ich normal....

gibt da keine Beschränkung, wichtig ist die Ankündigung, und dass der Mieter da auch Zeit hat.

Der Vermieter kann das ja mit dem Mieter absprechen.

rechtliche Auskunft bekommst Du beim Mieterverein, geht auch , wenn Du kein Mitglied bist, musst dann ebend eine kleine Summe bezahlen,

Grundsätzlich muss man Besichtigungen der Wohnung durch Interessenten nach einer Wohnungskündigugng zulassen- wenn man sie verhindert, wird man unter Umständen schadenersatzpflichtig! Der Vermieter hat die Termine aber möglichst zu bündeln- zum Beispiel zu Sammelbesichtigungen von maximal einer Stunde Dauer. Samstag und Sonntag müssen gar keine Besichtigungen zugelassen werden. Hier noch nähere Informtionen: http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/besichtigung-vermieter.html

Er muss normalerweise niemanden in die Wohnung lassen,solange es noch Seine ist,auch nach Kündigung mit 3monatiger Frist.

Falsch.

Er muss es nach Absprache zulassen.

Durch den Auszug hat er Verluste, wenn er keinen Mieter im direkten Anschluss bekommt.