Wohnungsanstrich beanstandet, muss ich mehr machen?
Hallo zusammen,
ich habe 3 Jahre lang in einer 4-Zimmer Wohnung gelebt. Und bin nun ausgezogen. Im ( Standart ) Mietvertrag ist ein Blatt eingefügt in dem steht :
-Die Wohnung wird mit frisch weiß gestrichenen Wänden und Decken übergeben und ist beim Auszug vom Mieter ebenso wieder zu hinterlassen.
Ich habe die letzten Tage die Wohnung auch getrichen inkl. Decke. Bei der Abnahme gestern hat der Makler die Qualität beanstandet, man sieht einen Übergang von Decke zu Wand und leichte Schimmer. Nun fordert er die Nacharbeit oder er beauftragt einen Maler auf meine Kosten ( ca. 500 Euro ). Ich habe gestrichen so gut ich konnte und habe 4 Farbeimer verbraucht, Fachmann bin ich natürlich keiner.
Nun meine Frage, muss ich nochmal streichen oder kann ich mich auf die " mittlere Güte bei der Durchführung " berufen.
Danke für die Antworten, bin echt am verzweifeln...
3 Antworten
Du hättest grundsätzlich nicht renovieren brauchen. Einerseits, wie von wunhtx sehr richtig erwähnt, wegen fehlender Bezugnahme auf tatsächliches Erfordernis zum Mietende, als auch andererseits wegen Vorgabe "weiß" gestrichen. Diese Vorgabe führt ebenfalls zur Unwirksamkeit der Klausel. Eigentlich, da du im guten Glauben handeltest, müsste dir der Vermieter nunmehr die Farbe und die Arbeitszeit bezahlen, so hat der BGH erst kürzlich geurteilt. Andererseits hast du nun die Anstriche verschlimmbessert und der Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz. Ob tatsächlich solcher "Schaden" angerichtet wurde, ist nur vor Ort feststellbar. Schließe doch mit dem Vermieter einen Kompromiss: Du verzichtest auf Kostenerstattung und er als Gegenleistung auf seinen Anspruch auf Nacharbeit. Ich rate hier zur Inanspruchnahme des Mietervereins (Mitglied musst du sein / werden), zwecks Unterstützung und Rechtssicherheit. Kannst es ja zunächst mit meinem Vorschlag versuchen. Könnte dir auch das Urteil raussuchen, es ist jetzt aber schon 1:53 h, also Zeit ins Bett. Kannst dich ja wenn gewünscht, nochmal melden.
Diese Klausel ist unwirksam, denn sie beachtet nicht den Zustand der Wohnung bei Auszug.
Vom Mieter wurde zudem hier die Erfüllung von Verpflichtungen verlangt, die er im Allgemeinen erst später hätte ausführen sollen, wenn dafür Bedarf bestanden hätte.
Durch das Streichen hat der Mieter nun aber durch nicht fachmännische Arbeit einen Schaden verursacht und muss tatsächlich nun renovieren.
Danke für die sehr kompetente Antwort !Ich finde die Ausführung nicht so schlimm das ich von Schaden sprechen würde. Die zu erreichende "mittlere Güte" ist mir nicht ganz klar, würde mich gerne darauf berufen
Ich würde mal sagen, es hat an der Qualität der Farbe gelegen. Würdest Du eine neue Wohnung so, als frisch gestrichen übernehmen ?