Renovierung/Auszug/Decke fleckig

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Ich hatte die Wand vorher rot gestrichen, die ist mittlerweile wieder weiß; allerdings bin ich beim Malern immer an die Decke gekommen, wodurch man diese Stellen jetzt halt deutlich sieht. Muss ich das wirklich beseitigen?

<<<um sich weiteren Ärger zu sparen, solltest Du nachbessern.

Weiß ist doch weiß..

Nein, eben nicht.

Man muss eine Renovierung zwar nicht durch ein Fachbetrieb machen lassen, aber ordentlich muss es schon sein.

MfG

Johnny

Ja, aber ist es so, dass in meinem Mietvertrag unwirksame Klauseln drin stehen. z. B. dass ich meine Wohnung "im vertragsgemäßen Zustand" zurücklassen soll. Und eine unwirksame Klausel führt häufig dazu, dass der Mieter von der gesamten Renovierungspflicht entbunden ist. Oder?

Ja, aber ist es so, dass in meinem Mietvertrag unwirksame Klauseln drin stehen. z. B. dass ich meine Wohnung "im vertragsgemäßen Zustand" zurücklassen soll.

Da stellt sich die Frage, wie der vertragsgemäße Zustand definiert wurde. Die Angabe eines einzelnen Satzes aus deinem Mietvertrag lässt keine Angaben über eine Unwirksamkeit zu. Dazu müsste man den ganzen Paragraph im Mietvertrag kennen.

Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten."

Netter Versuch, um sich rauszuwinden... Es gibt aber genügend Gesetze/Urteile, die dies wieder einschränken. Ein Beispiel ist hier die Kleinstreparaturklausel. Als anderes Beispiel: Der Eigentümer trägt grundlegend alle entstehenden Betriebskosten am Objekt und nicht der Mieter. Laut Paragraph 556 BGB kann aber eine Übernahme durch den Mieter vereinbart werden.

Ansonsten steht im Vertrag sicher, dass Schönheitsreparaturen fachgerecht durchgeführt werden sollen. Fleckig ist nicht fachgerecht.

Du hast renoviert,ob Du das hättest müssen ist eine andere Frage,aber was Du gemacht hast ist nicht fachgerecht,also musst Du nachbessern,so muss es der Vermieter nicht akzeptieren.

im Gesetz steht: "Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten."

Also?