Tapete löst sich von der Decke wer ist dafür verantwortlich Mieter oder Vermieter?

4 Antworten

Wenn dein Mietvertrag eine gültige Schönheitsreparatur Klausel beinhaltet, die diese Arbeiten rechtsgültig auf dich abwälzen, dann ist das deine Angelegenheit, genau wie auch generell Tapezieren und Streichen der Wände, falls erforderlich und es der Zustand es durch das Abwohnen während deiner Mietzeit verlangt.

§7 Schönheitsreperaturen

1.Während der Dauer des
Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten der Schönheitsreperaturen.

Zu den Schönheitsreperaturen gehören
insbesondere das Anstreichen bzw. Tapezieren der Wände und Decken sowie der
Innentüren, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der Fenster und
Außentüren von innnen.

Inder Regel sind
Schönheitsreperaturen durchzuführen

.in Küchen, Bädern und Duschen alle 3
Jahre

In Wohn- und Schlafräumen,
FlurenDielen und Toiletten alle 5 Jahre

In allen sonstigen Nebenräumen alle 7
Jahre.

Ist die Gültig?

@Rosengarten24

Sie ist derart formuliert an sich gültig.
Seit letztem Jahr gibt es noch eine Ausnahme wann diese Klausel nicht gültig ist und zwar dann, wenn du in eine unrenovierte Wohnung eingezogen bist und damit die Schäden und Abnutzungserscheinungen der Vormieter durch Schönheitreparaturen beseitigen müsstest.  

@MayersBert

Das bin ich schon aber mit einwilligung meinerseits, da ich die Farbe im Wohnzimmer schön fand.

Naja aber das hat nichts mit meiner Badezimmer decke zu tun.

Dürfte ich die Tapete abmachen und stattdessen Streichen?...

Wenn du eine neue Wohnung beziehst sollten eventuelle Mängel wie herabhängende Tapete zusammen mit dem Vermieter notiert werden. Wenn die schon so hing bei deinem Einzug, ist es ja nicht deine Schuld... aber wenn ihr sowas nicht festgehalten habt, kann dein Vermieter darauf verweisen dass Tapezieren und Streichen in der Regel (wenn im Vertrag nichts anderes ausgemacht ist) Sache des Mieters ist.

Das stimmt so nicht ganz. Wenn im Vertrag nämlich nichts ausgemacht ist bezüglich Schönheitsreparaturen, dann ist es in erster Linie Sache des Vermieters rein rechtlich.

Die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter muss im Mietvertrag explizit und rechtskräftig aufgeführt sein.

In eigentlich jedem Standard-Mietvertrag sind die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt. Ob sie rechtskräftig oder unzulässig und damit komplett nichtig sind, ist im Einzelfall zu prüfen.

Ohne den Vertrag zu kennen kann man über diesen Fall absolut keine korrekte Aussage treffen. Hier gibt es kein "normalerweise".

Mit hing da schon bei Einzug war gemeint ich habe die Tapete nicht angebracht. Bei Einzug war Sie Intakt. Aber da ich sie ja nicht berrührt habe, würde dass für mich eigentlich unter abwohnen fallen.

Ich kann ja nichts dafür wenn die Tapete offensichtlich unsachgemäß bestigt ist.

... ich fürchte der Mieter ist, denn der hat diesen Schaden dem Vermieter noch gar nicht angezeigt, oder übersehe ich etwas?

Wenn es im Übergabeprotokoll bei Einzug aufgeführt wurde, müsst Ihr es nicht beheben. Wenn nicht, solltet Ihr es machen. Tapezieren und Streichen ist üblicherweise Mietersache.

Du musst jedoch auch in Deinen Mietvertrag schauen, in welchem Zustand die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist.