Endabrechnung für Mietwohnung - Kosten für Endabnahme?

5 Antworten

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Sie können dazu etwas in Ihrem Mietvertrag finden! Ist dort nichts dergleichen Unzulässiges vereinbart, besteht nicht mal ein Anlaß zum Streit.

Interrogativ 
Fragesteller
 23.04.2015, 21:34

Vielen Dank! Auf die Idee bin ich leider nicht von allein gekommen >.< Leider steht da tatsächlich, dass ich für das außerplanmäßige Ablesen der Heizkörper die Kosten tragen muss :(

Die Herausgabe der Mietsache am Ende des Mietverhältnisses erfolgt durch den scheidenden Mieter an den Vermieter, nicht an einen Makler. Kosten, die dem Vermieter dabei entstehen, sind Verwaltungskosten, die nicht dem ehemaligen Mieter in Rechnung gestellt werden dürfen. Dieser Kostennote ist also schriftlich zu widersprechen. 

Zwischenfrage: Was beinhaltet denn diese sogenannte "Endabrechnung"?  - Auch eine Sache, von der ich noch nie gehört habe, dass diese am Ende eines MV vom Vermieter gestellt werden kann. Es gibt Betriebskostenabrechnungen und Mietsicherheitsabrechnungen nach dem Ende des MV vom Vermieter an den ehemaligen Mieter.  

Interrogativ 
Fragesteller
 23.04.2015, 21:30

Danke für die Antwort =)

Unter Endabrechnung versteht der Vermieter einfach die Betriebskostenabrechnungen und Mietsicherheitsabrechnungen in einem =)

Nein, Kosten für eine Endabnahme darf der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen.

Das wäre nur möglich wenn Du z.B. einen Übergabtermin hast platzen lassen und er erneut kommen küsste.

Ansonsten darf er nichts berechnen,geht zu Lasten des Vermieters.

Kann es sein, das Du den einen oder anderen Termin verschwitzt hast oder mehrere Termine wegen nicht ordnungsgemäßer Übergabe hattest?

Das könnte ich mir als Kostenpunkt vorstellen. Mir ist noch nie eine Endabnahme in Rechnung gestellt worden.

Interrogativ 
Fragesteller
 22.04.2015, 16:21

Nein habe ich nicht. Die Übergabe fand nur am Wochenende statt, was dem Makler nicht sehr gut passte.

Maximilian112  22.04.2015, 16:26
@Interrogativ

Ahh der Sonntagszuschlag..... (Ironie)

Ich vermute er wird die Rechnung dem Vermieter aufmachen müssen. Der hat ihn doch beauftragt seine Wohnung zu übernehmen.