Termin zur Wohnungsübergabe bezahlen?

4 Antworten

Die Herausgabe der Mietsache durch den Mieter an den Vermieter hat also bereits stattgefunden. Der Mieter wurde vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen. Wer war der Initiator dieser vorzeitigen Herausgabe? Die Forderungen des Vermieters nach Reinigung der HK und Beseitigung der Farbspritzer sind berechtigt. Dazu müsste der Vermieter einen Termin setzen. Falls der Mieter die Frist überschreitet, könnte der Vermieter in die Ersatzvornahme gehen und Wertersatz fordern oder die Kaution in Anspruch nehmen. Die Bezahlung der Nachkontrolle ist prinzipiell abzulehnen, weil das unter die Verwaltungskosten fällt, die der Mieter nicht zu tragen hat. Die Kosten der Nacharbeit durch Dritte sind nicht zu erstatten, wenn der Mieter sich zu diesen Nacharbeiten fristgemäß verpflichtet hat. 

Schließlich wäre zu prüfen, ob der Vermieter nicht einen Teil der Miete an den Mieter zurückzahlen muss, weil ja der Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen wurde. Da könnten die Kosten der Nacharbeit durch Dritte aufgerechnet werden, wenn der Mieter diese Aufgaben nicht erfüllen will.

Hallo Gerhart,

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Eine vorzeitige Entlassung gab es in diesem Sinne nicht. Die Mieterin hatte angeboten, die Wohnung Miete des Monats zu übergeben, da sie die neue Wohnung schon seit Anfang August bewohnt. Sie hat den Makler nochmals kontaktiert und dieser beharrt auf seine Forderung mit der Begründung, dass die Übergabe immer Geld kostet, dieses beim ersten Mal vom Vermieter getragen wird und beim zweiten Mal vom Mieter bzw. von der Mieterin. Gibt es im Mietrecht eine Klausel, die die Tatsache, dass Verwaltungskosten nicht vom Mieter zu tragen sind und dass eine Frist zur Nachbesserung gewährt werden muss enthält? 

@Lylas

Derartige §§ gibt es im BGB nicht. Der Makler macht hier seine eigenen Gesetze und will auf dem Wege der Vereinbarung den Mieter zu einer Zahlung verleiten, die nicht durch das BGB gedeckt ist. Was hat der Makler bei der Rücknahme einer Mietwohnung überhaupt damit zu tun? Ist er der Vermieter oder handelt er mit einer Vollmacht des Vermieters? Wenn der Makler seine Dienste bezahlt haben will, so ist der Vermieter zuständig

@Gerhart

Der Makler handelt im Auftrag des Vermieters. Er gehört zu einer Immobilienfirma, die für die Wohnung zuständig ist. Die Mieterin wird ihm wohl einfach noch mal darauf ansprechen, dass seine Tätigkeiten zu den Verwaltungskosten gehören und er seine Forderung demnach doch bitte an den Vermieter weiterleiten soll. Vielen Dank für die Hilfe! 

... aber wenn ein Mieter etwas vereinbart, weil er es genauso haben möchte, kommt es doch später meist nicht mehr auf die Rechtslage an.

Kein Vermieter hat in seinen mietvertraglichen Vereinbarungen eine Forderung zur Reinigung von Heizkörperinnenseiten vom Mieter unterschrieben bekommen, wetten? ... und kleine Farbspritzer? Wo kommen die denn her? Wenn es Folgen aus Schönheitsreparaturen sind, sollte dem Vermieter eine diesbezügliche Rechnung zugestellt werden, wenn die denn gar nicht geschuldet waren.

Nun sollte die Mieterin allerdings die genannten Mängel noch selbst beseitigen und den folgenden Termin zur Abnahme bezahlen (60€) oder die Mängel für ca. 80€ beseitigen lassen. Sind diese Forderungen berechtigt?

Nein: Richtigerweise ist Übergabe der Wohnung erst am nächstmöglichen Termin zu üblichen Geschäftszeiten nach Ablauf der Mietzeit, das wäre der 01.09., geschuldet.

Wenn deine Vermietrin sich in diesem Termin durch einen Makler vertreten liesse, geht das auf ihre Kosten.

Am 17.08. wurde eine Besichtigung der Mieträume durchgeführt. Richtigerweise bist du dabei zur Beseitung der Mängel aufgefordert und eine kostenpflichtige Ersatzvornahme wäre erst dann zulässig, wenn sie nicht oder unzulänglich beseitigt wären.


G imager761


Da hat man die Mieterin über den Tisch gezogen. Ihm muss grundsätzlich eine Frist eingeräumt werden, binnen der er evtl. Mängel abstellen kann. Nur bei erfolgter Verfristung darf der V. die Abstellung vornehmen (lassen) und die Kosten dafür bezahlt verlangen. Hier erfolgte die Rückgabe bereits zwei Wochen vor Mietende, da ist das erst recht widerrechtlich.

... wie bitte? Welches Gericht verbietet in Deutschland einem Mieter einen Termin für die Rückgabe eines Mietgegenstandes zu vereinbaren? Zudem hat ein Mieter keineswegs die Kosten und Lasten für die Beseitigung etwaiger Mängel zu wuppen, allenfalls hat er den angerichteten Schaden zu wuppen und genau dafür leistet sich ein jeder eben die PH.

@schleudermaxe

Manchmal hilft das Mehrmalige Lesen der Frage und der Antwort zum Begreifen bzw. Verstehen des Sachverhaltes. Solltest du mal versuchen ...

Hallo Albatros, 

Vielen Dank für deine Antwort. Wie wäre demnach die korrekte Vorgehensweise, wenn die Mieterin nun verlangt die Mängel selbst zu beseitigen und eine Rechnung über die erneute Abnahme schriftlich haben möchte. Wäre es legitim diese Rechnung einfach nicht zu begleichen? Das Einschalten eines Anwalts lohnt sich bei 60€ ja nun wirklich nicht.

@Lylas

Von rechts wegen ist die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses, also hier am 1. September, zurückzugeben. Die Übergabe erfolgte jedoch bereits am 17. August. Dir musste also zumindest bis 1.9. ermöglicht werden, selbst die kleinen Mängel zu beseitigen. Wobei das Reinigen der Heizkörper von innen nicht Aufgabe des Mieters ist. Die paar Farbspritzer zu beseitigen bedurfte sicher auch nur Minuten. Du hast die Wohnung nun eher zurückgegeben als es deine Verpflichtung gewesen wäre, das eigentlich zum Vorteil des Vermieters. Er kann schon die Wohnung für den nächsten Mietereinzug ab 1.9. vorbereiten und ohne Leerzeit bzw. Mietlücke neu vermieten. Die Wohnungsrücknahme/-Rückgabe  ist für den Mieter immer kostenfrei, sind Kosten entstanden, sind das Verwaltungskosten, die vom Vermieter zu tragen sind. Dir diese aufzubrummen, ist geradezu unverschämt. Auch Reinigungskosten für Farbspritzer in H. v. 80 EURO. Ich würde beides nicht zahlen.

Du solltest überhaupt auch prüfen, ob du überhaupt verpflichtet warst, zum Mietende Schönheitsreparaturen durchzuführen. Vermutlich nicht, dann müsste dir der V. für sämtlich Aufwendungen Schadenersatz leisten, sprich deine Kosten erstatten. Gründe für die Unwirksamkeit wären: 1 Wohnung wurde dir bei Einzug unrenoviert übergeben; 2. Eine Quotenregelung zum Mietende; 3. Feste Fristen; 4. Keine Abstellung auf ein tatsächliches Erfordernis zum Mietende f. SR; 5. Vorgabe bestimmter Farben (insbes. weiß) und Gebot, bei der Ausführungsart wie zum Mietbeginn zu bleiben; 6. Gebot die Tapeten zu entfernen.

Trifft eines oder alles oder mehreres zu, muss der Vermieter dir deine Kosten erstatten. Die Forderung musst du binnen 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung stellen, danach sind sie verjährt.