Muss ich nach Wohnungsübergabe noch nachträglich bemerkte Mängel ausbessern?
Hallo, wir haben am Montag die Abnahme der alten Wohnung gehabt. Es wurde nichts beanstandet und die Schlüssel wurden abgegeben. Gestern ruf mich mein ehemaliger Vermieter an, weil sie nachträglich noch ein paar Mängel entdeckt haben (kleine Farbflecken an der Heizung, an Tür, etc). Meiner Meinung nach reine Schikane. Bin ich nach der Übergabe verpflichtet nochmals entdeckte Mängel zu beheben? Es heißt doch immer "gemietet wie gesehen", kann man auch sagen "Übergeben wie gesehen"?
7 Antworten
Nein ,dafür war begehung bei Schlusselübergabe hätten es gleich sagen müssen! Schlüssel angenommen abgehakt
Wenn die Übergabe und Abnahme ordnungsgemäß abgelaufen ist, glaube ich nicht, das du dazu verpflichtet bist, danach entdeckte Mängel(vorallem solch unbedeutende) noch auszubessern. Der Vermieter würde doch sicher auch nichts mehr ausbessern, was du erst nach deinem Einzug entdeckt hättest. Ist aber nur meine Meinung! Also verlass dich da am besten nicht 100%ig drauf.
Sagen kann man viel: Solange es kein unterschriebenes Übergabeprotokoll ohne diese Mängelfeststellungen gäbe, hat der VM tatsächlich einen Beseitigungsanspruch bis zu 6 Monaten nach Übergabe.
G imager761
Moin,
wenn die Wohnung abgenommen worden ist, hat er keine Chance mehr, die Farbflecke waren ja bei genauen hinsehen erkennbar, oder?
BlackyNW
wenn das Übergabeprotokoll unterzeichnet wurde, dürfte die Sache erledigt sein
So ist es