Wasserschaden an der Decke Kautionsanspruch?

7 Antworten

Eine professionelle und preiswerte Rechtsberatung bietet dir der Deutsche Mieterbund!

Eine schriftliche Stellungnahme kostet pauschal 25,- EUR. Je detaillierter du den Sachverhalt schilderst, desto zutreffender kann die Bewertung durch einen Rechtsexperten sein.

Unter Umständen lohnt sich aber auch eine Jahresmitgliedschaft für etwa 100,- EUR im Jahr (ca. 8,50 EUR/Monat).

https://www.mieterbund.de/beratung/mieterverein-vor-ort.html

Die Rechtslage:

BGH-Urteil vom 24.07.2019

Abrechnung der Mietkaution

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-abrechnung-der-mietkaution_258_496608.html

Kann ausgeschlossen werden, dass der Vermieter dich für den Wasserschaden verantwortlich macht?

Hat eine ordentliche Rückgabe der Wohnung mit Übergabeprotokoll stattgefunden?

Kannst du die Fristzetzung ggf. durch Belege (z.B. Einschreiben/Einwurf nachweisen?

Es ist hilfreich, wenn du dir in Ruhe eine detaillierte Aufstellung aller relevanten Fakten machst.

Du möchtest wissen:

Lohnt sich überhaupt ein Anwalt für 990€ Kaution ?

Ganz bestimmt lohnt sich eine unverbindliche und allgemeine Beratung beim Mieterbund.

In einem ähnlichen Fall aus dem Bekanntenkreis war es so:

Der Vermieter hat den Mietern mit Guthaben keine Nebenkostenabrechnung gemacht.

Da mein Bekannter Mitglied geworden ist, hat der Mieterbund für das Schreiben an den Vermieter keine weiteren Kosten berechnet.

Der Briefkopf hat wahrscheinlich Eindruck gemacht. Der Hinweis, dass der Mieterbund seine Mitglieder auch in einem Rechtsstreit unterstützt, überzeugt den Vermieter in der Regel. So, wie auch in dieser Sache.

Vor dem Hintergrund, dass auch viele Nebenkostenabrechnung falsch berechnet werden, würde sich ebenfalls eine umfangreicher Rechtsschutz durch eine Mitgliedschaft bezahlt machen.

Was ein normaler Rechtsanwalt für 100,- EUR leisten kann, kannst du dir sicher selbst vorstellen.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.mieterbund.de/beratung/mieterverein-vor-ort.html

Viel Erfolg!

Dieser Schaden kann nicht dir angelastet werden. Auch wäre / ist eine Schadenersatzforderung nach 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung verjährt.

Fordere jetzt den Vermieter schriftl. per Einwurfeinschreiben auf, dir bis 31. Mai die Kaution in voller Höhe herauszugeben und kündige dabei an, dass du bei Verzug den Klageweg wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) einschlagen wirst.

Vermieter müssen hier im Gerichtsbezirk abrechnen binnen 3 Monate ab Schlüsselrückgabe.

Setze ihn also auf den Topf. MB und Klage, Anwalt ist dafür nicht zwingend nötig.

Zudem hat ja ein Mieter üblicherweise ein Rechtsschutzversicherung auch dafür.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

An Anwalt kann einen Mahnbescheid an den Vermieter senden, das beschleunigt die Angelegenheit.

Die Kosten anwaltlicher Inanspruchnahme trägt der Leistungsschuldner.

Theoretisch kannst Du auch Online einen Mahnbescheid beantragen. Das geht auch ohne Anwalt.

schleudermaxe  12.05.2022, 09:55

praktisch nur noch bei uns.