Pfändung Finanzamt darf der Fernseher und andere Sachen gepfändet werden?

5 Antworten

im ersten moment werden sie die sachen auf alle fälle in augenschein nehmen. Wenn du gleich beim besuch, die quittungen vorlegen kannst und deine freundin die jeweiligen kontoauszügen kann es abgewendet werden.

Ich war vor jahren mal in der gleichen situation, als urplötzlich das finanzamt kam und pfändete. Mein freund war nicht da, aber diese wollten zu ihm. Da der mietvertrag auf uns beide lief war ich mehr oder weniger gezwungen sie reinzulassen. Sie haben MEINEM laptop mitgenommen. Da er schon älter war, hatte ich keine belege mehr.

Was habe ich getan? Mit meinem BRUDER einen kaufvertrag aufgesetzt, das ICH ihn von meinem bruder abkaufte. Somit war mein freund komplett aus dem schneider und wir konnten uns den laptop MIT dem kaufvertrag beim finanzamt eine woche später abholen. Aber die Nr. wurde vom gerät mit dem im kaufvertrag auf alle fälle verglichen.

(nur so als tipp, falls deine freundin keine quittung mehr hat), im übrigens kommt es auch drauf an, wie der gerichtsvollzieher drauf ist.

 

Alles gute WhiteAngel

Ghostfacekillah 
Fragesteller
 04.04.2011, 14:02

Also wir haben auf jedenfall die Rechnung vom Media Markt die auf Ihren Namen geschrieben ist. Des weitere haben wir den Bon wo klar ersichtlich ist das es von Ihrem Konto gezahlt worden ist. Bei dem Rechner haben wir nur den Bon wo mit auch Ihre Bankverbindung ersichtlich ist. Ich hoffe das reicht um die Sachen behalten zu können.

Hallo,

auch wenn Ihr in einer Lebensgemeinschaft lebt,so darf auch das Finanzamt nicht auf die Sachen deiner Freundin zugreifen,da sie als Ihr Eigentum anzusehen sind,welches sie durch Rechnungen belegen kann.

Kleiner Tip von mir,nehmt euch mal gelbe Notes Zettel(selbstklebend)und schreibt dort mal Eigentum von XY darauf,sprich den Namen deiner Freundin.Und wenn Ihr darauf angesprochen werdet warum ihr das so gemacht habt,dann sagt einfach,dass dieses für den Fall einer Trennung vorsorglich so gemacht wurde.

 

Gruß Dragosch

Die Sachen Deiner Freundin dürfen nicht gepfändet werden.

Ein Fernseher gehört heutzutage (leider!) auch schon zu den "lebensnotwendigen" Dingen und darf auch nicht gepfändet werden. Außer, es handelt sich um ein mehrere tausend Euro teures Teil, dann darf der Gläubiger eine Austauschpfändung beantragen und Ihr bekämt einen kleinen TV hingestellt, wird in der Praxis aber so gut wie nie gemacht.

Mein Tipp: Das Finanzamt kann sehr hartnäckig und unangenehm werden, wenn Du nicht bezahlst. Vereinbare eine Ratenzahlung und sie lassen Dich in Ruhe. Aber vor den Schulden davon laufen, ist die denkbar ungünstigste Lösung!

Ghostfacekillah 
Fragesteller
 04.04.2011, 13:47

Der Fernseher gehört auch meiner Freundin also dürften Sie diesen ja auch nicht mitnehmen. Vor den Schulden davonlaufen tu ich nicht. Die Forderung ist falsch das ich Einkommenssteuer für das letzte Jahr zahlen soll obwohl ich Hartz4 war. Die haben nur nicht gepeielt sa ich in 2009 meine Gewerbe schon abgemeldet habe.

Oberzicke  04.04.2011, 13:52
@Ghostfacekillah

Dann musst Du aber was dagegen tun, wenn es angeblich "falsch" ist. Hast Du denn eine Abmeldebestätigung Deines Gewerbes? Wenn ja, dann ist das ja alles kein Problem, man muss mit den Leuten REDEN! Wenn nein, dann hast Du ein Problem und bist zur Nachzahlung verpflichtet.

Ghostfacekillah 
Fragesteller
 04.04.2011, 13:59
@Oberzicke

Ich brauche die Gewerbeabmeldung die ich aber nicht mehr finde. habe aber heute schon mit dem Gewerbeamt telefoniert und die stellen mir ne Zweitschrift aus. da die aber Mittwoch schon kommen glaube ich nicht das ich es vorher geklärt bekomme.

Wieso willst du dann das Pfändbare dann schnell noch aus dem Weg räumen?

Entgegen der irrigen Meinung, dass Gegenstände des Partners in einer Lebens-/Bedarfsgemeinschaft nicht gepfändet werden können, kann es sehr wohl zur Pfändung des einen oder anderen Gegenstandes kommen.

Der Eigentumsnachweis kann nicht mit einem Bon oder Kontoauszug geführt werden.

Allerdings sind hier keine Geräte genannt, die einer Pfändung lohnen, sofern es normale Ausführungen sind.

Ein Hochleistungs-/Gaming-PC kann sehr wohl gepfändet werden. Genauso ein übergroßer hochmodernen Flat.

Die Wii ist immer pfändbar. Hier sollte ein Kaufbeleg mit dem Namen des Käufers existieren.

In Lebensgemeinschaften sollte man immer eine Aufstellung aller Gegenstäne machen, die beim Zusammenziehn vorhanden sind. Aus dieser sollte hervorgehen, wem was gehört. Mit Datum und Unterschrift versehen.

Hilft zwar nicht immer, aber bei Streitfällen kann es nützlich werden. 

 

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