Darf der Gerichtsvollzieher Sachen pfänden die meinem Freund gehören?

6 Antworten

du sagst dass dir die Sachen gehören, aber leider hast du beim Umzug die Rechnungen verloren oder verlegt, dann darf der GV. auf keinen fall etwas Pfänden, denn er muss Beweisen können dass die Sachen deinem Freund gehören !

Das muss er nicht, das ist Unsinn !

entgegen einiger Aussagen hier, ein klares JA. Der Vollzieher ist nicht verpflichtet die Eigentumsverhältnisse zu prüfen. Alles was er im Gewahrsam des Schuldners vorfindet, ist demnach erstmal pfändbar. Es obliegt dir nachzuweisen, dass die entsprechenden Gegenstände tatsächlich jemand anderem gehören. Dazu reicht ein Kaufbeleg nicht aus. Es muß eine namentliche Rechnung sein, oder zumindest anhand von Kontoauszügen (bei Kartenzahlung)nachgewiesen werden.

Hallo,

listet schriftlich sein Eigentum auf und unterschreibt es beide.

Dann kann der Gerichtsvollzieher daran auch nicht mehr rütteln.

Das ist doch Blödsinn im Quadrat. Dann könnte ich ja sagen mein 8-Familienhaus gehört meinem Untermieter aus dem Obergeschoss. So ein Mist !

@westheim

Genau!

Du laberst grade Mist!

Ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück sind wohl im Grundbuch eingetragen, also ist dort der Eigentümer eingetragen.

Bei Fahrzeugen ist der Besitzer im Fahrzeugbrief eingetragen.

Demnächst solltest Du vor dem schreiben nachdenken ;-)

@RuedigerKaarst

eine schriftliche Auflistung, wem was gehört, ist nicht ausreichend. Es zählen nur Rechnungen oder Kontoauszüge.

das wird er nicht tun... erkläeung reicht

Nee, die reicht bestimmt nicht. Da könnte ja jeder alles mögliche erklärejn.

Natürlich nicht, Du mußt es aber beweisen können!

DH, genau das ist der Punkt. Es dürfen keine Gegenstände von anderen gepfändet werden, aber man muß nachweisen, dass diese Gegenstände auch anderen gehörenl. Eine Erklärung reicht dafür nicht aus.

@Franticek

Das ist jetzt Quatsch.