Pfändung bei gemeinsamen Haushalt?

6 Antworten

Nein! Der Gerichtsvollzieher kann nur pfänden, was dem Schuldner gehört, allerdings kann er einen Beweis verlangen, wenn behauptet wird, dass es sich um Eigentum Dritter handelt ( Rechnungen / Kaufverträge ).

Der Gerichtsvollzieher kann nur pfänden, was dem Schuldner auch nachweislich gehört.

Sofern nachgewiesen werden kann, dass die Person, die keine Schulden hat, Eigentümer der Sachen sind, sind sie nicht pfändbar. Außerdem werden Dinge nur sehr selten gepfändet. Es mußte schon etwas sehr wertvolles sein.

nein, das darf nicht gemacht werden

Person A kann problemlos mit diversen Rechnungen und Kaufverträgen nachweisen, wer die Sachen gekauft hat, und dass diese schon in Besitz von Person A waren bevor beide zusammengezogen sind.<

Damit ist doch alles klar, selbst wenn A die Sachen erst später gekauft hätte, solange er nachweisen kann das er sie gekauft und bezahlt hat. Was meinst Du denn wem das dicke Auto gehört mit dem ein Herr Pooth so in der Gegend rumkutschiert, ihm sicher nicht.