Kann der Gerichtsvollzieher die Schulden meiner Eltern bei mir pfänden?
Hallo,
Also ich bin 23 Jahre, Selbständig und wohne noch "Zuhause" bei meinen Eltern.
Wegen Privaten und Geschäftlichenproblemen haben sich bei meinen Eltern in den letzten Monaten viele Schulden gesammelt.
Nun haben sie die Tage post bekommen das der Gerichtsvollzieher uns besuchen wird.
Ich weiß aber das es bei meinen Eltern eigentlich nichts zu pfänden gibt.
In meinem Zimmer aber eher schon ( 50 Zoll TV, PS3, PC, Notebook usw. )
Leider hab ich auch für vieles die Rechnung nichtmehr.
Nun meine Frage: 1. Darf der sich überhaupt in meinen Zimmern umschauen?
2. Darf der bei mir überhaupt was pfänden?
5 Antworten
Hallo
Grundsätzlich darf dein Eigentum nicht für die Schulden deiner Eltern gepfändet werden.
Der Gerichtsvollzieher darf alle Räume prüfen.
Der Gerichtsvollzieher geht zunächst einmal davon aus, dass alles, was er in der Wohnung vorfindet, dem Schuldner gehört. Er könnte also auch Gegenstände pfänden, die einem Mitbewohner gehören. Wenn der Schuldner glaubhaft darlegen kann, dass es sich um Eigentum einer anderen Person handelt, kann der Gerichtsvollzieher nicht pfänden. Das betrifft auch Gegenstände, die noch nicht vollständig abbezahlt sind. Pfändet der Gerichtsvollzieher doch etwas, das einer anderen Person gehört, muss die betreffende Person beim zuständigen Drittwiderspruchsklage erheben und erklären, dass die gepfändeten Gegenstände Eigentum sind und die
..Freigabe der gegenstände beantragen.
1.Die Gerichtsvollzieher können Dein Zimmer nicht betretten wenn du es Ihnen nicht gestattest. Es wäre aber trotzdem von Vorteil wenn Ihr einen Untermietervertrag hättet.
2. Du bist eine Privatperson mit 23. Zählts also nicht mehr als Kind Deiner Elter( sodass deine Güter durch sie finanziert worden wären und somi pfändbar wären)
also kurz und knapp - Du musst Dir Keine Sorgen um deine Zimmereinrichtung machen!! ;)
Er darf sich in deinem Zimmer umschauen, ob deine Eltern dort Wertgegenstände oder Geld "Verstecken" aber meines Erachtens darf er bei dir nichts pfänden. Er müsste ja sicher gehen, dass es die Sachen deiner Eltern sind. Und das kann er nicht.
ZUmal er nur dann pfändet, wenn der Wert der Gegenstände bei einer Versteigerung die Kosten der Versteigerung und LAgerung übersteigen würde. Und wenn deine Sachen schon etwas älter sind, wird er nicht pfänden.
nein eig. nicht weil die sachen dir gehören und du mit den shculden deiner eltern nichts zu tun hast....