Kann der Gerichtsvollzieher pfänden, wenn man bereit ist Raten zu zahlen?

9 Antworten

Ich bin auch Erwerbsminderungsrentner (100%), und bekomme die Rente seit 2007 mit 1068 €, jetzt liegt sie bei 1164.

2007 hatte ich durch Scheidung einen Schuldenstand von 22000 €. Auch ich war bei einem Schuldenberater der Caritas, der mich unbedingt in eine Privatinsolvenz bringen wollte. Das hatte ich abgelehnt, weil ich einen, für mich machbaren, Nebenjob bekommen hatte. Von den 450 € zusätzlich zur Rente hätte ich über die Hälfte abgeben müssen.

Ich habe dann meine Gläubiger angerufen, und selbst Vergleiche geschlossen, zahle jetzt noch monatlich 170 € für die Schulden. Mein jetziger Schuldenstand liegt aktuell noch bei 2500 €, und ist Ende 2016 erledigt. Mit der Privatinsolvenz wäre das bereits letztes Jahr erledigt gewesen, aber ich möchte eigentlich niemanden Geld schuldig bleiben. Und: Das Geld vom Nebenjob war zu 100% mir, hatte also zum Leben rund 1600 € monatlich. Dazu muss ich sagen vor meiner Krankheit habe ich permanent eine sehr hohes Gehalt, daher auch die verhältnismäßig hohe Rente von >1100 €.

Zurück zu Deiner Sache: Wie hoch ist Deine Rente? Wo liegen die Pfändungsgrenzen (unter Berücksichtigung Kinder usw.)

greets Nachtfalke

Also : Der G V ist ein Mittelsmann ! Vertragspartner bleibt der Gläubiger und dieser kann auch entscheiden ob eine Ratenzahlung möglich ist ! Ein Inkassobüro musst du nicht für ernst nehmen aber den GV schon! Leerräumen wird man die Wohnung auch nicht ! Alles notwendige und Wertlose Sachen sowie pers. Sachen werden nicht gepfändet ! Lass dich von der Schuldnerberatung umfassend beraten und zahle soviel bei dir möglich ist ! Lg

Gehe nach dieser Schuldnerberatung vom Sozialamt/Arbeitsamt...also diese Stelle von der Stadt Gladbeck.....hoffe das ist okay

@Borderline2013

Wenn du EM-Rente bekommst stehst du dem Arbeitsmarkt aber nicht zur Verfügung, kriegst daher auch kein ALG 2 und wenn du keinen ALG 1-Anspruch mehr hast wirst du von der BAA auch nichts bekommen.

Sozialamt zwecks Grundsicherung wäre der richtige Ansprechpartner.

Das Du zur Schuldnerberatung gehst ist schon mal ein sehr guter Schritt, hoffentlich ist es auch eine seriöse.

Der Gerichtsvollzieher wird vorläufig nicht auftauchen, da offensichtilich noch kein Titel erwirkt ist. Solltest Du von irgendeiner Inkassobude Post erhalten, so melde Dich dort bloss nicht bevor Du nicht mit der Schuldnerberatung gesprochen hast.

Bleib ruhig, es wird nichts geschehen bevor Du den Termin bei der Schuldnerberatung hast.

Gehe zur Schuldnerberatung von der Stadt Gladbeck, also da beim Sozialamt/Arbeitsamt...habe schon im Net ne menge Schuldnerberater Angebote gefunden, aber alles nur Mist! Schreibe mal weiter mit mir!Bitte

Gehe zur Schuldnerberatung von der Stadt Gladbeck, also da beim Sozialamt/Arbeitsamt...habe schon im Net ne menge Schuldnerberater Angebote gefunden, aber alles nur Mist! Schreibe mal weiter mit mir!Bitte

Vor dem GV würde ich mich erst mal um Kostenabwehr kümmern, dass da nicht Mondgebühren gefordert und womöglich tituliert werden.

Erst mal dem Kaufhaus mitteilen, dass man nicht zahlen kann (Einschreiben+Rückschein), dann muss man schon mal definitiv keine Inkassokosten bezahlen, weil nicht zweckmäßig und Verstoß gegen Schadensminderung. Anwalt "nur" die für die Titulierung erforderlichen Kosten. Oft werden solche Forderungen aber dennoch an Inkassos übergeben und Mondgebühren dafür gefordert.

Keinesfalls unter Druck Ratenvereinbarungen oder Schuldanerkenntnisse unterschreiben, in denen man wahrscheinlich überhöhte Kosten anerkennt! (ein notarielles Schuldanerkenntnis kann theoretisch ein preisgünstiger Weg sein, wenn der Inhalt korrekt ist und keine Wucherkosten dabei sind; aber das wird selten angeboten!)

Wenn dann der gerichtliche Mahnbescheid kommt (nicht Inkasso-Drohungen), unbedingt unberechtigten Forderungen (teil)widersprechen, sonst werden sie unanfechtbar tituliert und vollstreckt! Dafür professionelle Beratung nehmen (Schuldnerberater)!

Pfändungen gehen heute eigentlich fast nur noch bei Luxussachen, wenn die voraussichtlich mehr Geld bringen, als die Pfändung und Verwertung kostet. Spielkonsole könnte darunter fallen. Fernseher ist auch Grundbedarf, kommt drauf an, wie sein Wert ist (ggf. Austauschpfändung gegen billiges Gerät).

Auf jeden Fall bei Zahlungen drauf achten, dass es richtig verrechnet wird und nicht z.B. eine Zahlung unbestimmt geleistet und damit erstmal auf Inkasso-Fantasiegebühren verrechnet wird!

Du solltest versuchen ob du nicht mit den Versandhäusern reden kannst kleinere Raten zu zahlen.Aber wenns nicht geht ,kann das passieren das der GV kommt,aber keine Angst er leert dir nicht deine Wohnung leer.Auch dein Lap Top wird nicht gepfändet ausser du hast sonst noch einen Pc.Ausserdem wird der wohl auch nicht mehr viel bringen.Wenn Pfändung an Sachen ,dann bei solchen die auch Geld bringen.Solange du die Sachen finaziert hast und dir nicht gehören kann der GV sowieso die Sachen nicht mitnehmen.