Kann der Gerichtsvollzieher pfänden, wenn man bereit ist Raten zu zahlen?
Hallo! Mal ne Frage! Ich habe durch meine Kaufsucht einige Schulden bei Versandhäusern gemacht, war dann in Therapie und kaufe auch nichts mehr! Damit ist das Problem aber nicht gelöst! Ich habe die letzte Zeit immer Ratenzahlungen eingehalten und bekomme jetzt Rente wegen voller Erwerbsminderung und da sind so viele Raten nicht mehr möglich, weil ich ja nicht von 100 Euro im Monat leben kann! Habe jetzt vor ein paar Tagen einen Brief von einem Versandhaus bekommen, das die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig geworden ist, weil ich 2 Raten nicht bezahlt habe und jetzt soll ich 3100 Euro bis nächste Woche zahlen, sonst geht es an ein Inkasso Unternehmen! Wie läuft das dann? Habe nächste Woche einen Termin bei der Schuldnerberatung und brauche vorher ein paar Infos von Euch, von Leuten die ähnliche Probleme haben! Was passiert, wenn ich die 3100 Euro nicht auf einmal bezahle (kann ich garnicht, soviel Geld kann ich mir weder leihen noch sonst irgendwie besorgen) Kann es sein, das nach dieser Zahlungsfrist der Gerichtsvollzieher einfach so spontan vor der Tür steht und mir die Wohnung leer räumt? Kann er Sachen pfänden, die zwar Wert haben, aber schon ein paar Jahre alt sind (Laptop, Spielekonsole usw) und mir mein Handy wegnehmen? Habe im Internet gelesen, das - wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür ist und man aber bereit ist Raten zu zahlen und diese auch zahlt......seine Sachen behalten kann! Und kann er eigentlich Sachen pfänden, die noch einem anderen Gläubiger gehören? Zb. wenn ich von Firma 1 nen Fernseher habe und den noch abbezahle, kann er dann im Auftrag von Firma 2, den Fernseher pfänden? Ich habe soviele Fragen und bin endlich froh, wenn ich alles abbezahlt habe! Wenn ich Geburtstag habe und Geld bekomme, dann würde ich auch mehr abbezahlen, ich will nur nicht in ein paar Wochen in die Klinik gehen und wenn ich wieder komme, ist die Bude leer! Bitte um Antwort und keine blöden Sprüche, wie "selber Schuld" oder "vorher nachdenken ob man sich was leisten kann"! Ich weiß das es falsch war und habe in der Therapie viel gelernt, jetzt muß es nur noch weitergehen!
5 Antworten
- Sind die Forderungen gerichtlich tituliert durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid?
- Wenn nein kann dir das Inkassobüro herzlich egal sein, denn die Beauftragung wäre RECHTSWIDIRIG, da sie gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) verstoßen würde.
- Du kannst dir durch ein P-Konto bei der Bank einen monatlichen Betrag von ca. 1.023,- € schützen lassen. Dieser ist dann unpfändbar. Alles drüber darf einkassiert werden.
- Es dürfen nur Dinge von Wert und die nicht zur Grundversorgung gehören gepfändet werden. Ein günstiger schon älterer Fernsehr, PC, Handy werden nicht gepfändet. Eventuell käme eine Austauschpfändung in Betracht (teurer Fernsehr weg kriegst stattdessen ein kleines Röhrengerät).
- Ist die Pfändung erfolglos, so können die Gläubiger von dir die Abgabe der Vermögensauskunft verlangen, dann musst du alle deine Finanzen offen legen (früher: Eidesstattliche Versicherung).
Die Schuldnerberatung ist auf jeden fall der richtigt Weg. Entscheidend für den weiteren Verlauf ist aber in erster Linie ob die Forderungen tituliert sind oder nicht. Bei gerichtlichen Mahnbescheiden immer genau hinschauen, oft sind neben der berechtigten Hauptforderungen aber auch eigentlich nicht durchsetzbare Positionen in den Nebenforderungen (Inkassokosten trägt der Gläubiger selbst und sind i.d.R. nicht auf den Schuldner umlagefähig) versteckt. In dem Fall sollte man Teilwiderspruch einlegen.
Du solltest versuchen ob du nicht mit den Versandhäusern reden kannst kleinere Raten zu zahlen.Aber wenns nicht geht ,kann das passieren das der GV kommt,aber keine Angst er leert dir nicht deine Wohnung leer.Auch dein Lap Top wird nicht gepfändet ausser du hast sonst noch einen Pc.Ausserdem wird der wohl auch nicht mehr viel bringen.Wenn Pfändung an Sachen ,dann bei solchen die auch Geld bringen.Solange du die Sachen finaziert hast und dir nicht gehören kann der GV sowieso die Sachen nicht mitnehmen.
Das Du zur Schuldnerberatung gehst ist schon mal ein sehr guter Schritt, hoffentlich ist es auch eine seriöse.
Der Gerichtsvollzieher wird vorläufig nicht auftauchen, da offensichtilich noch kein Titel erwirkt ist. Solltest Du von irgendeiner Inkassobude Post erhalten, so melde Dich dort bloss nicht bevor Du nicht mit der Schuldnerberatung gesprochen hast.
Bleib ruhig, es wird nichts geschehen bevor Du den Termin bei der Schuldnerberatung hast.
Gehe zur Schuldnerberatung von der Stadt Gladbeck, also da beim Sozialamt/Arbeitsamt...habe schon im Net ne menge Schuldnerberater Angebote gefunden, aber alles nur Mist! Schreibe mal weiter mit mir!Bitte
Gehe zur Schuldnerberatung von der Stadt Gladbeck, also da beim Sozialamt/Arbeitsamt...habe schon im Net ne menge Schuldnerberater Angebote gefunden, aber alles nur Mist! Schreibe mal weiter mit mir!Bitte
Ich bin auch Erwerbsminderungsrentner (100%), und bekomme die Rente seit 2007 mit 1068 €, jetzt liegt sie bei 1164.
2007 hatte ich durch Scheidung einen Schuldenstand von 22000 €. Auch ich war bei einem Schuldenberater der Caritas, der mich unbedingt in eine Privatinsolvenz bringen wollte. Das hatte ich abgelehnt, weil ich einen, für mich machbaren, Nebenjob bekommen hatte. Von den 450 € zusätzlich zur Rente hätte ich über die Hälfte abgeben müssen.
Ich habe dann meine Gläubiger angerufen, und selbst Vergleiche geschlossen, zahle jetzt noch monatlich 170 € für die Schulden. Mein jetziger Schuldenstand liegt aktuell noch bei 2500 €, und ist Ende 2016 erledigt. Mit der Privatinsolvenz wäre das bereits letztes Jahr erledigt gewesen, aber ich möchte eigentlich niemanden Geld schuldig bleiben. Und: Das Geld vom Nebenjob war zu 100% mir, hatte also zum Leben rund 1600 € monatlich. Dazu muss ich sagen vor meiner Krankheit habe ich permanent eine sehr hohes Gehalt, daher auch die verhältnismäßig hohe Rente von >1100 €.
Zurück zu Deiner Sache: Wie hoch ist Deine Rente? Wo liegen die Pfändungsgrenzen (unter Berücksichtigung Kinder usw.)
greets Nachtfalke
Also : Der G V ist ein Mittelsmann ! Vertragspartner bleibt der Gläubiger und dieser kann auch entscheiden ob eine Ratenzahlung möglich ist ! Ein Inkassobüro musst du nicht für ernst nehmen aber den GV schon! Leerräumen wird man die Wohnung auch nicht ! Alles notwendige und Wertlose Sachen sowie pers. Sachen werden nicht gepfändet ! Lass dich von der Schuldnerberatung umfassend beraten und zahle soviel bei dir möglich ist ! Lg
Wenn du EM-Rente bekommst stehst du dem Arbeitsmarkt aber nicht zur Verfügung, kriegst daher auch kein ALG 2 und wenn du keinen ALG 1-Anspruch mehr hast wirst du von der BAA auch nichts bekommen.
Sozialamt zwecks Grundsicherung wäre der richtige Ansprechpartner.
Gehe nach dieser Schuldnerberatung vom Sozialamt/Arbeitsamt...also diese Stelle von der Stadt Gladbeck.....hoffe das ist okay