Wo Beschwerde gegen Ausländerbehörde einreichen oder was kann man tun?

2 Antworten

  1. Hat die Dame von der Behoerde etwas schriftlich zugesagt? Falls nein, dann wird es sowieso keine dienstlichen Konsequenzen geben (fehlender Beweis). Beschweren kann man sich immer, ob es allerdings was bringt, ist mehr als fraglich.
  2. Jeder Reisende ist fuer sein Visum selbst verantwortlich und kann die Pflicht nicht an ein Amt oder sonst irgendwen abwaelzen.
  3. Wenn man ca. 5 Minuten im Internet recherchiert, wird man mehrfach erfahren, dass ein Afghane (egal, wo er wohnt) immer ein Visum fuer Aegypten braucht.
  4. Prinzipiell gilt immer die Regel: fuer das Visum ist die Staatsangehoerigkeit entscheidend und nicht der augenblickliche Wohnort. Es gibt da nur wenige Ausnahmen.

Du kannst die Ausländerbehörde nicht dafür verantwortlich machen, dass sie die ägyptischen Einreisebestimmungen für afghanische Staatsbürger nicht kennt. Hier wäre das ägyptische Konsulat oder das Reisebüro die richtige Anlaufstelle gewesen.

nnnmmm111222333 
Fragesteller
 20.08.2018, 00:04

Kann ich nicht, war auch nicht meine Frage. Aber es liegt nicht im Recht dieser Frau, solche Sachen zu bestätigen.