6 Lohnabrechnungen für die Ausländerbehörde?

2 Antworten

Hallo,

zunächst einmal muss die in der Türkei geschlossene Ehe bei dem für euch zuständigen Standesamt angemeldet werden, falls nicht schon geschehen. Ansonsten gilt sie als in Deutschland nicht bekanntgegeben und wird auch rechtlich nicht berücksichtigt. Die Bekanntgabe beim Bürgeramt oder der Ausländerbehörde reicht vermutlich nicht, weil sich die Behörden untereinander nur selten abstimmen.

Falls ihr das noch nicht getan habt, wird die Ausländerbehörde von einer sog. "Schutzheirat" augehen und versuchen, die Einwanderung in das Sozialsystem zu verhindern.

Wenn die Ehe als bekannt gegeben gilt, hat dein Ehemann einen Aufenthaltsstatus von drei Jahren, womit sich auch der Lohnnachweis erübrigen dürfte. Nach den drei Jahren kann er einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Hoffe, das hilft etwas!

Hey liginnn

Voraussetzung für eine Zusammenführung ist,das ihr euch ohne Hilfe vom Amt versorgen könnt-dazu gehören Unterkunft,Verpflegung,Krankenversicherung

Ohne Lohnbescheinigungen wird ein Nachweis schwierig,weil Ansprüche auf Transferleistungen habt ihr keine. 

Der Steuerzahler haftet hier nicht.