Graupass (Reiseausweis) für staatenlose Kinder?
Hallo allerseits,
es geht um Reiseausweis für unser Kind, der im Juni geboren wurde.
In der Regel diese Reiseausweis sollen wir durch unsere Botschaft erwerben. Aber es ist nicht möglich, weil Botschaft nur Reiseausweis ausstellt keine Aufenthaltstitel. Um diese Aufenthaltstitel zu haben sollen wir unbedingt im Heimatland sein und Antrag stellen.
Obwohl Ausländerbehörde darüber Schriftlich von unsere Botschsft informiert war, macht es kein Sinn.
Ausländerbehörde kann aber zu uns diese Grauer Pass ausstellen, weil viele Bekannte von mir es schonmal ausgestellt bekommen haben.
Meine Frage ist, warum macht Ausländerbehörde solche Unterschied?
Obwohl ich in Jena wohne, hat mein Freund in Weimar für sein Kind vor 2 Monaten mit gleichem Fall diese Grauer Pass bekommen.
Vielen Dank.
1 Antwort
Die Ausländerbehörde hält sich an die geltenden Gesetze - steht die Staatsangehörigkeit nicht fest, kann man nur einen Ausweis für Staatenlose bekommen ....
Die Ermittlung und das Einholen der Feststellung der Staatsangehörigkeit gehört schon zu Eurem Aufgabenkreis ....
Das sit nicht je Stadt unterschiedlich - das Aufenthaltsgesetz ist ein Bundesgesetz und das ist überall gleich ....
wen Euer Heimatland es vorsieht, dass der neue Bürger mal dort gewesen muss, um registriert zu werden, ist das ein Problem der dortigen Gesetze ....
tatsächlich gibt es Unterschied schon zwischen Weimar und Jena.
Andererseits soll in diesem Fall das Baby ohne Papiere leben?)
dann müsst Ihr sie besorgen ... ganz einfach ...
die Ausländerbehörde ist dafür nicht zuständig - wendet Euch z.B. an Eure Botschaft ....
das ist nicht ganz einfach.
das ist nicht das Problem der deutschen Behörden, sondern Eures ..
Lesen Sie meine Frage genau und wenn Sie genau Antwort dafür haben, beantworten Sie es. Wenn nicht....
Wie ich bereits erwähnt habe, je nach dem Stadt das unterschiedlich ist,warum?
Wir haben beide Niederlassungserlaubnis, aber das Kind muss im unserem Heimatland sein um diese Ausweis erwerben zu können?
Auf welche weise soll ich in diesem Fall mein Kind nach Ausland mitnehmen?