Visum Familienzusammenführung Ermittlungsverfahren

3 Antworten

Wird ein Visum gewährt, wenn in DE noch ein Verfahren läuft?

vermutlich nicht. die botschaft berät dich...

Nein.

Je mach dem was die Ermittlungen ergeben, kann sie im schlimmsten Fall auf eine Liste " unerwünschter " Personen gesetzt werden, sie hat ja gegen das bestehende Aufenthaltsrecht verstoßen wenn sie ohne gültigen Status hier war... 

sie erhält dann auch ein Betretungsverbot für die BRD, oder auch den ges. Schengenerraum, je nachdem aus welchem Staat sie kommt.., innerhalb von 4 jahren nach verlassen der BRD, muß der Zeitrahmen ihr mitgeteilt werden.. und erst ab dem Tag beginnt dann eine Verjährungsfrist zu laufen..und sie muß die aufgelaufenen Schulden an die BRD zurückgezahlt haben, bevor sie einen neuen Einreiseantrag stellen kann..

etwas anderes ist es , sie hatte noch reguläre Papiere und ist der Ausreiseaufforderung sofort gefolgt , in dem Fall kann sie ein neues Visum stellen mit /zu/wegen einem anderen Zweck..ohne eine Wartefrist..

m.l.G. ;)h