Aufenthaltserlaubnis/Visum für Au-Pair in Deutschland?
Hallo zusammen,
Ich stehe vor dem Problem, dass meine Freundin (aktuell Au-Pair in Deutschland) kein Visum/Aufenthaltstitel in Deutschland bekommt und hoffe hier auf Antwort.
Sachverhalt:
Meine Freundin kommt aus Vietnam und ist 27 Jahre alt. Aktuell besteht ein Au-Pair Verhältnis bei einer Gastfamilie, was auch Grundlage des Visums ist. Dieses geht noch bis 31.07. danach ist das Jahr vorbei und kann nicht verlängert werden.
Da wir eine gemeinsame Zukunft wollen und beide möchten, dass sie hier bleiben kann (ohne auszureisen!) Versuchen wir einen Wechsel des Visums. Da aber im Zusatzblatt definiert ist, dass bei Beendigung des Au-Pair Verhältnisses der Aufenthaltstitel erlischt, muss das Au-Pair ausreisen.
Dazu kommt noch, dass sie schwanger ist (aktuell 21 SSW). Vaterschaft wurde noch nicht anerkannt und auch keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben. Das würde aber auch nichts bringen, wenn wir das tun, so die Aussage der Ausländerbehörde.
Wir haben vom Frauenarzt ein Flugverbot, das würde aber nur auf eine Duldung hinauslaufen und der Aufenthaltstitel erlischt somit. Wenn wir also nach Au-Pair und während der Duldung heiraten, müsste sie dennoch ausreisen und ein Visum auf familiennachzug stellen und damit wieder einreisen.
Zeitlich ist eine hochzeit aber in diesen 4 Wochen, die uns noch bleiben bis Au-Pair nicht möglich, da noch Unterlagen in Vietnam angeforderten werden müssen + beglaubigt + übersetzt + vom Oberlandesgericht eine Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden muss (bei Vietnamesen erforderlich).
Ich habe auch von Hochzeit in Dänemark nachgedacht, weil man da weitaus weniger Dokumente benötigt und man kurzfristig heiraten könnte, aber wird diese Ehe dann auch wirklich anerkannt wenn ich diese im Standesamt vorlege? Bekomme ich überhaupt ein Visum für meine Freundin nach der Ehe?
Nach Recherche ist mir noch fsj in den Sinn gekommen im Anschluss an das Au-Pair, auch das fällt weg, weil meine Freundin 27 Jahre alt ist. Also könnte man den Weg über bfd (Bundesfreiwilligendienst) gehen, aber kann sie das überhaupt machen, wenn sie im November ein Kind zur Welt bringt?
Wir sind echt ratlos, auch ein Anwalt konnte uns nicht wirklich helfen.
Was könnten wir noch versuchen? Bzw ist da etwas schief gelaufen? Will die Ausländerbehörde einfach keinen Aufenthalt für meine Freundin oder ist das wirklich so kompliziert?
So wie ich es sehe würde meine Freundin evtl. Ein Visum nach Geburt bekommen, aber wie überbrücken wir die Zeit bis November?
Ich bitte um Rat!! Ich bin wirklich am Ende mit meinen Möglichkeiten!
3 Antworten
Schief gelaufen ist, dass Ihr Euch um das Thema "Heirat" viel zu spät gekümmert habt. Das mit der Heirat ist meines Erachtens die einzige zuverlässige Lösung für Euch, wenn Ihr ohnehin dauerhaft zusammenbleiben wollt.
Ich würde jetzt folgendes machen:
Geht den normalen Weg einer Heirat in Deutschland, so schnell wie es eben geht. Mit allen Formalitäten, die dafür erforderlich sind. Sobald die Heirat in die Wege geleitet ist (auch, wenn noch nicht alles fertig ist), stellt ihr bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Duldung des Aufenthalts in Deutschland bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem Deine Freundin aufgrund der erfolgten Eheschließung einen Aufenthaltstitel in Deutschland bekommen kann.
Da Ihr Euch zu spät darum gekümmert habt (21 SSW!), könnt Ihr jetzt nur hoffen, dass die Ausländerbehörde diesen Weg mitgeht. Andernfalls bleibt wohl nur die zeitweilige Ausreise und die neue Visumsbeantragung im Zuge des Familiennachzugs übrig, wie Du schon geschrieben hast.
Ich sehe nicht das Problem .. wenn kein Flug erlaubt ist und die Hochzeit sowieso geplant ist, wo ist das Problem ein paar Woche oder Monate mit Duldung hier zu bleiben ? So schnell werden die Behörden ja wohl keine Zwangsausweisung einleiten .. zumal wenn das Attest dagegen spricht.
Auslandshochzeit denke ich bringt nichts, weil man da sehr wohl die deuschen Papiere braucht, wenns hier anerkannt werden soll ... oder wollt ihr einen Wohnsitz in DK anmelden ?
Andere Alterative, wenn das Flugverbot nur befristet wäre ... und auch für die Familie sicher ein schöne Sache ... heiraten in ihrer Heimat .. Deine Papiere bekommst du hier ja schnell, dort kann man vor Ort alles regeln, heiraten und als Ehepaar zurück ..
Wenn sie ein flugunfähigkeitsattest hat, habt ihr doch noch etwas Zeit oder? Wenn die Papiere bis zur Geburt da sind und ihr heiratet kann sie doch nicht mehr ausgewiesen werden oder
Keiner wird eine schwangere Frau fliegen lassen wenn sie ein Attest hat. Das Risiko das für Mutter und Kind besteht würde keiner eingehen
Ja wahrscheinlich nicht, aber wie schaut es mit dem Aufenthalt nach der Geburt aus? Die Duldung ist ja quasi nur solange gültig, bis das Kind geboren ist, also müsste sie direkt nach der Geburt ausreisen und mit dem neuen Visum für Familienzugang einreisen?
Da müsste man sich erkundigen ab wann ein Säugling fliegen darf. Direkt nach der Geburt bestimmt nicht. Ich habe gerade nachgelesen dass es theoretisch ab 2 Wochen Flügen darf.. aber empfohlen wird erst mit 4-5 Monaten.. die Zeit müsste euch reichen
Das finde ich halt sehr merkwürdig.. gibt es da keine Möglichkeit,dass sie dann direkt hier bleiben darf?
Nach der Geburt liegt eine deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes vor, eine Vaterschaftsanerkennung und ein gemeinsames Sorgerecht. Vermutlich auch noch eine Ehe.
Muss man dann wirklich noch Ausreisen und neu einreisen mit einem andern Visum, weil das ursprüngliche Au-Pair Visum eine Ausreise vorsieht?
Kann ich mir nicht vorstellen.. müsstest du dich mal erkundigen
Die Frage ist wo, wenn ich die Ausländerbehörde frage, sagen die mir, das können die jetzt nicht beurteilen. Die können nur die Tatsachen zu dem Zeitpunkt in der Zukunft bewerten. Ich hab also nie eine Planungssicherheit. Wenn ich Frage, was wäre wenn wir verheiratet sind + deutsches Kind haben, darf sie dann ohne Ausreise bleiben, wird meine Anfrage abgelehnt.. echt traurig.. also wo kann ich das genau erfragen?
es gibt doch überall Flüchtlingshelfer... vielleicht können die dir sagen wie du das am besten machen kannst. Die haben mit solchen Situationen bestimmt Erfahrung
Ok. Wer wäre denn da ein Ansprechpartner? Weiß nicht, ob das Thema Flüchtling in diese Richtung geht. Sie ist ja kein Asylant.
Auch bei einer Hochzeit während der Duldung finde ich es seltsam, dass man erst Ausreisen und mit einem andern Visum einreisen muss damit sie Ehe anerkannt wird... Echt komisch...
Im Attest steht "von Langstreckenflügen wird abgeraten". Es ist kein Verbot. Entscheiden wird das dann die Ausländerbehörde. Zudem kann es eben sein, dass diese Duldung jederzeit aufgehoben wird und sie ausreisen müsste. Da haben wir also keine Planungssicherheit.
Prinzipiell hast du Recht, aber die Ehe würde dann im "Duldungsstatus" stattfinden, zu dieser Zeit hat sie keinen anerkannten Aufenthaltstitel mehr, weshalb eine Ausreise notwendig ist, ein anderes Visum angefordert werden muss und mit diesem dann in Deutschland einreisen.
Wenn wir heiraten, während wir den Aufenthaltstitel vom Au-Pair haben, dann ist das kein Problem, wir schaffen aber keine Hochzeit in den nächsten 4 Wochen...