Wir haben einen Balkon der nicht im Mietvertrag steht. Er war beim Einzug schon vorhanden. Zählt er zum Mietgegenstand?

5 Antworten

Wenn Du Dir die Gesamtquadratmeterzahl Eurer Wohnung ansiehst, müsste der Balkon darin mit eingerechnet sein. Dein Vermieter darf bei der Berechnung der Quadratmetermiete 50 Prozent des Balkons dazu rechnen. Vielleicht fragst Du Deinen Vermieter nach einem Plan eurer Wohnung? Da sollten sämtliche Quadratmeterzahlen der einzelnen Räume - und auch des Balkons - aufgeführt sein. Ein Blick in die Nebenkostenabrechnung wäre vielleicht auch hilfreich, weil dort auch die tatsächliche Gesamtquadratmeterzahl genannt wird.

Ob der Balkon im Mietvertrag steht oder nicht, ist nebensächlich. Er ist von der Wohnung zugänglich und gehört somit zur Mieteinheit. Sieh mal im Mietvertrag nach, ob dieser anteilig berechnet wurde ( auch wenn er nicht, wie du sagst, im Mietvertrag steht ). Ein Balkon darf 50 % des m² Preises der Wohnfläche aufweisen.

Wir haben einen Balkon der nicht im Mietvertrag steht.

Dort ausdrücklich als nicht zur Mietsache gehörend ausgewiesen oder nur unerwähnt? Im ersten Fall mag sich der VM damit abgesichert zu haben, ihn später abreißen zu können. Im zweiten Fall zählt er zur Mietsache, wenn er nur durch eure Wohnung betreten werden könnte, da er bei Mietbeginn vorhanden war.

G imager761

Theoretisch nicht.

wenn er nur von Eurer Wohnung aus zugänglich ist - JA