Wohnsitz melden, erst nach dem tatsächlichen Einzug oder Einzug nach Mietvertrag?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Anmeldung bezieht sich immer auf den tatsächlichen Bezug der Wohnung. Erst dann bist du dort erreichbar und hast den Wohnsitz in Besitz genommen.

Es gilt zwar die gesetzliche Meldepflicht. Dabei kommt es aber nicht auf ein paar Tage an, wann du dich bei der neuen Gemeinde anmeldest.

Da steht innerhalb von einer Woche soll man sich anmelden, ich würde es aber eben gerne erst am 01. Oktober tun weil ich dann auch tatsächlich einziehe. Geht das wohl ohne Ärger? Bin mir halt nur unsicher weil im Mietvertrag (den ich ja dann sicher vorzeigen muss?) auch mein Einzugsdatum steht

@Chichouu

"Soll" ist ja nicht gleich bedeutend mit "Muss"

@Chichouu

Du musst dich innert zwei Wochen nach Einzug anmelden.

Wichtig ist erst mall das die Post bescheid  also Nachsendeantrag

die ämter interesirt es nicht ob du dich jetzt oder nach 1ner woche oder einem Monat dich meldest  so lange du dich anmedest !  du hast damit zeit kläre erst die wichtigeren sachen

Ist nicht so wichtig, da ich von Zuhause ausziehe und meine Mutter noch weiterhin dort wohnt (und mir daher auch meine Post zustellen kann)