Gehört Beleuchtung auf dem Balkon zum Haus oder Wohnung (Mietvertrag)

5 Antworten

Der Balkon gehört doch wohl zur Mietsache, also ist es Sache des Mieters.

In der Wohnung macht Dir der Vermieter auch keine Leuchtmittel.

Da man die Lampe wieder abnehmen kann, genau so wie eine Lampe im WZ oder Bad, bist Du als Mieter dafür zuständig

Der Balkon wurde doch mit der Wohnung vermietet und ist nur Dir zugänglich, oder ?

Wenn das so ist, mußt Du auch selbst für eine Beleuchtung sorgen.

ich würde sagen wenn der balkon zu deiner wohnung gehört dann ist es dein part (wenn du es möchtest) dort ein licht anzubringen

Der Balkon gehört zur Wohnung und für Leuchten in der Wohnung ist i. d. R. der Mieter zuständig.

Leuchtmittel sind übrigens Glühlampen oder umgangssprachlich Glühbirnen.