Backofen defekt, was tun, Mietvertrag beinhaltet 100 € Eigenbeteiligung, trifft das auf alles zu?

8 Antworten

Steht das wirklich Eigenbeteiligung im Mietvertrag?

Bitte mal den exakten Wortlaut.

Sogenannte Kleinreparaturen kann der Vermieter per Vereinbarung im Vertrag auf den Mieter "abwälzen". Allerdings nur dann wenn die Vereinbarung wirksam ist. Ein zu Hoher Betrag für Einzelreparaturen oder eine Eigenbeteiligung an Reparaturen kann die Vereinbarung schnell unwirksam machen.

Dann muß der Vermieter alle Reparaturen, auch die allerkleinste, zahlen.

Unter Kleinreparaturen Fallen Einrichtungsgegenstände die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Zum Beispiel Tür-, Fenstergriffe und Rollogurte.

Der Heizstab im Backofen gehört nicht dazu, bestenfalls der Griff an der Ofentür.

Was Ihr tun sollt?

Den Vermieter informieren.

Hallo,

es kommt da auf die genaue Formulierung an. Meist steht in den Mietverträgen, dass Reparaturen bis 100 Euro vom Mieter getragen werden müssen.

Wenn das so da drin steht, dann betrifft es den Backofen nur, wenn er repariert werden kann, bei komplettem Austausch des Herdes, was heute meistens der Fall ist, muss der Vermieter zahlen.

Du solltest den Vermieter anschreiben und den Schaden melden.

Liebe Grüße

wenn der Ofen mit im Mietvertrag steht dann solltest du dich an den Vermieter wenden damit du schnell einen neuen bekommst. Ja ich glaube schon das du mit 100 € dabei bist, also nimm keinen billigen Backofen!

Ja ich glaube schon das du mit 100 € dabei bist, also nimm keinen billigen Backofen!

Ich glaube nicht. Denn 1. ist eine sog. Eigenbeteiligung an Reparaturen nicht zulässig und 2. sollte ein neuer Ofen nötig sein muß der Mieter nicht zuzahlen.

Ergänzend zu den bereits guten Antworten hier, stolpere ich über Deine Formulierung "Die Einbauküche mit Backofen, war bereits in der Wohnung bei Einzug."

Steht die Küche im Mietvertrag als Mietbestandteil? Oft formulieren Vermieter hier "...wird zum Gebrauch überlassen; Reparaturkosten trägt der Mieter".

Steht die Kücheneinrichtung mit im Mietvertrag, oder war die nur vom Vormieter überlassen worden? Im letzteren Fall muss sich der Mieter auf jeden Fall selber um Ersatz kümmern.

Ist es eine "möblierte" Wohnung, käme es drauf an, warum der Herd defekt ist, da müsste evtl. der mieter die Kosten für eine Reparatur oder Ersatz auch tragen, wenn er das verschuldet hat.

"Eigenbeteilgung" bedeutet, dass der Mieter Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von 100 EUR im Jahr selber bezahlen muss. Das beinhaltet aber nur Reparaturen an der "Mietsache".

Da ein Backofen selten "einfach so" kaputt geht, könnte man vielleicht mal einen Küchengeräte-Fachmann zu Rate ziehen, der ggf. auch einen neuen anschließt..