Muss der Vermieter auf den Balkonen neue Lampen anbringen?

8 Antworten

Geht es um das Leuchtmittel oder tatsächlich die ganze Lampe?

Wenn das Leuchtmittel defekt ist, sollte eindeutig der Mieter zuständig sein, das ist ja eine Beleuchtung zu seiner Wohnung gehörig.

Wenn die Lampe an sich defekt ist, ist sicherlich die Frage, warum sie defekt ist und in welchem Umfang…

Dann ist das Sache des Mieters

Dann musst du das machen ne Lampe kostet keine 300€

War die Lampe bei Mietbeginn da, hat der Vermieter erforderlichenfalls Ersatz auf seine Kosten vorzunehmen. Das hat mit der sog. Kleinreparatur nichts zu tun, sie wäre nicht anwendbar.

Noch dazu: Eine Kleinreparaturklausel muss zwingend einen Betrag jeweils für eine Einzelreparatur und die Jahressumme beinhalten. Fehlt Eines oder Beides, ist die Klausel unwirksam.