Alte Wohnung aus gesundheitlichen Gründen kündigen?
Ich habe meine alte Wohnung aus gesundheitlichen Gründen gekündigt da ich aber ein Mietvertrag habe der 1 Jahr zählt. Dann erst kann ich die 3 Monate Kündigung einhalten. Da ich aber schon in meine neue Wohnung ab dem 1 Juli einziehen kann. Weil ich wegen gesundheitlichen Gründen dort hinziehen muss. Aber mein alter Mieter trotz ärztliches atest meine Kündigung nicht akzeptiert. Was kann ich da noch machen das ich aus dem Mietvertrag Raus komme .
8 Antworten
Bei gegenseitigen Kündigungsverzicht ist das nur sehr schwer.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich, hier mal Infos:
https://www.mietrecht.org/kuendigung/mietvertrag-kuendigen-trotz-kuendigungsverzicht/
Meiner Einschätzung nach hast Du gute Chancen zumindest mit einer ordentlichen Frist daraus zu kommen.
Aber auch außerordentlich fristlos kündigen könnte möglich sein.
Das aber solltest Du einen Fachanwalt für Mietrecht oder den Mieterbund fragen.
Das beste wäre das der Vermieter Dich aus dem Vertrag lässt, wenn es einen Nachmieter gibt.
Ich als Vermieter würde mich nicht dagegen wehren und hoffe für Dich dass dein Vermieter Einsicht zeigt.
Untervermietung aus berechtigtem Grund kann ein Vermieter aber auch nicht verweigern; allerdings muss man sich die Erlaubnis einholen.
... versuche die linke Tour, denn was bei Hartz IV gilt, sollte auch für alle anderen gelten.
Ich hatte Mieter, die wurden in ein Trockendock verlegt und die Mietzahlungen wurden sofort gestoppt.
Ich bekam die Wohnungschlüssel und musste den Mietgegenstand mitsamt allen persönlichen Unterlagen auch noch auf meine Kosten räumen.
Es gibt keine "gesundheitliche Gründe" einen Mietvertrag zu kündigen. Vermiete die Wohnung unter.
Was genau sollen das denn für gesundheitliche Gründe sein? Solange sie nicht vom Vermieter verschuldet sind (zB massiver Schimmelbefall) muss dieser dich nicht früher aus dem Mietvertrag entlassen. Du kannst nur versuchen einen Nachmieter zu finden den der Vermieter akzeptiert.
Es ist tatsächlich nicht ausreichend, wenn du ein Attest hast. Es kommt sehr darauf an, was dort drin steht. Nicht jeder Grund ist etwas, was der Vermieter zu verantworten hat.
Beispielsweise kann es in einer Wohnung viel Schimmel geben, der durch einen baulichen Mangel kommt und daher der Vermieter beheben muss. Der Vermieter muss dann auch auch eine Frist bekommen haben und die Gelegenheit, das Problem zu beseitigen. Vorher kann man nicht kündigen.
Die Sache ist komplizierter als du denkst. Nicht alles kann dem Vermieter zur Last gelegt werden. Du solltest daher zu einem Anwalt gehen, wenn du meinst, dass deine Kündigung berechtigt ist. Denn der Vermieter wird ganz sicher auf Zahlung bestehen und diese wenn nötig einklagen.