Mietwohnung Auszug streichen?


13.08.2021, 11:50

Nachtrag: Die Wohnung wurde im Vorfeld renoviert. Ist die Klausel dennoch nichtig?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die globale Forderung, alles zu streichen und noch dazu in reinweiß hat zur Folge, dass die gesamte Klausel unwirksam ist.

Es muss auf ein bestimmtes Erfordernis abgestellt sein und die Farbvorgabe stellt eine unangemessene Benachteiligung dar.

Deshalb: Wohnung besenrein zurückgeben, will heißen, Spinnweben und Dübel sowie eigene Einbauten entfernt, Dübellöcher nicht verschlossen und Fenster nicht geputzt, mit dem Besen grob gereinigt.

dennis1849 
Fragesteller
 13.08.2021, 08:55

Danke für deinen Beitrag! Ich werde dennoch Dübellöcher schließen und eine von mir Petrol gestrichene Wand mit weißer Farbe überstreichen. Das sagt mir allein mein ‚good will‘. Sollte sich mein Vermieter dennoch am Tag der Übergabebegehung den Zustand der Wohnung bemängeln und weist auf seinen Absatz im Mietvertrag hin, weiß ich mich lässig zu verteidigen und offenbare ihm meine Mieterrechte. Danke :)

dennis1849 
Fragesteller
 13.08.2021, 11:19

Nachtrag: Die Wohnung wurde im Vorfeld renoviert. Ist die Klausel dennoch nichtig?

albatros  13.08.2021, 13:54
@dennis1849

Ja. Erstens, weil renovietrt werden soll, auch wenn nicht erforderlich und Zweitens wegen der Vorgabe weiß zu streichen.

Richtig ist es, lediglich die farbige Wand weiß zu streichen.

dennis1849 
Fragesteller
 13.08.2021, 14:16
@albatros

Okay! Oben beschrieben ist war der Text der Zusatzvereinbarung, eigens dem Mirtvertrag vom Vermieter hinzugefügt. Es gibt aber auch noch den typischen Absatz „Schönheitsreperaturen“ mit den üblichen Bad, Flur 5 Jahre,… Wie stehe ich hier in der Pflicht? Es handelt sich um einen Wohnraum-Mietvertragformular aus dem Jahre 2010 des Herausgebers ‚Haus & Grund Verlag‘

albatros  14.08.2021, 14:43
@dennis1849
mit den üblichen Bad, Flur 5 Jahre

Bitte den Absatz wörtlich zitieren oder eine Kopie /ein Foto hier einstellen.

dennis1849 
Fragesteller
 15.08.2021, 15:05
@albatros

Übergabe ist erfolgreich abgeschlossen! Viele Grüße

BOSTAR  26.08.2021, 16:20

gaaanz dünnes Eis

Die Formulierung geht nicht auf den Abnutzungsgrad ein und ist nichtig.

Ein paar Fälle. Basis ist eine weiß gestrichene Tapete, Rauhfaser Modell Erfurt:

  1. Du hast die Wohnung normal benutzt => nichts tun
  2. Du hast die Wände in hellblau gestrichen => nichts tun
  3. Du hast an einer Stelle einen Kreis aus Lächern in der Tapete, weil Du die Dartscheibe dort verfehlt hast => ausbessern und streichen, da nicht-übliche Nutzung der Wand
  4. Du hast die Wand mit einer Ölfarbe bemalt >= neu Tapezieren und streichen
  5. Deine Katze hat die Tapete als Kratzbaum benutzt => neu Tapezieren und Streichen

Ansonsten ist ein Teil der miete dafür da, dass der VM davon etwas als Rücklage für u.a. neu streichen benutzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
dennis1849 
Fragesteller
 12.08.2021, 23:29

Teil der Miete = Kaution oder was ist gemeint? Viele Grüße und Danke für die ausführliche Antwort! :)

dennis1849 
Fragesteller
 13.08.2021, 11:19

Nachtrag: Die Wohnung wurde im Vorfeld renoviert. Ist die Klausel dennoch nichtig?

oklein  13.08.2021, 21:25
@dennis1849

Das kommt auf die Art der Formulierung an und ob es eine Standardklausel ist. Normalerweise ist es VM-Sache, kann aber - mit wirksamer Formulierung - auch auf den Mieter übertragen werden - und zwar im Bereich der Schönheitsreparaturen. Bei einer Mietdauer von nur 1,5 Jahren kann man m.E. von einer unwesentlichen Abnutzung der Mietsache ausgehen, insbesondere der Tapete, und daher solltest Du nicht in der Pflicht sein.

Um es konkret zu schreiben, Bedarf es (wie geschrieben) der genauen vertraglichen Vereinbarung und einem Blick, ob die Tapete wirklich noch gut aussieht.

Dazu ein Auszug aus nachfolgender Lekture:

"Endrenovierung bei Auszug: Besonders häufig wird Mietern auferlegt, dass sie mit dem Ende ihrer Miete auch eine Renovierung der Wohnung vorzunehmen haben. Doch auch hier gilt, dass die Schönheitsreparaturen nur durchgeführt werden müssen, wenn tatsächlich Bedarf besteht." aus Renovierung der Mietwohnung | Mietrecht 2021

nein so eine Formulierung ist nicht zulässig.

DU musst nur bei Abnutzungserscheinungen malern / tapezieren je nach dem was notwendig ist.

dennis1849 
Fragesteller
 13.08.2021, 11:19

Nachtrag: Die Wohnung wurde im Vorfeld renoviert. Ist die Klausel dennoch nichtig?

yamat501  13.08.2021, 11:48
@dennis1849

soweit ich mich erinnere ja, müsste ich nochmal nachlesen werd ich Abends machen

Der Mietvertrag ist bei Streitigkeiten maßgebend. Sind deine Nachbesserungen dem Vermieter nicht ausreichend, dann geht der Ärger los, denn jeder Rechtsanwalt wird dir die Leviten lesen und du zahlst den dann auch noch, solltest du gegen halten?

Groß auftrumpfen gegenüber den Vermieter in deiner Situation, dabei ziehst du den Kürzeren. Somit nicht zu forsch auftreten, das koennte schon eine entsprechende Verneinung der Abnahme der Wohnung bedeuten.

Merke dir den Ausdruck fachgerecht und Kaution Einbehalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Wände der Wohnung müssen vom Anstrich her einen homogenen Eindruck machen. Wenn man nach deinem Anstreichen sieht, hier und da wurden nur ein paar Flecken über gestrichen und man diese Anstrich Flecken sieht, ist das nicht akzeptabel. Man muss beim Betreten der Räume deutlich erkennen, "alles frisch, alles neu!" Wenn du das mit punktuellem Anstreichen hin bekommst, Glückwunsch.

dennis1849 
Fragesteller
 13.08.2021, 08:52

Danke für deine Antwort. Hauptgrund meiner Frage war der vom Vermieter eigens verfasste Absatz bei Auszug die Wohnung komplettzurenovieren. Danke dennoch für deinen Beitrag, Wände mit Makeln werden von mir in Gänze gestrichen. VG