Wieviele Tage gibt mir der Gesetzgeber Zeit um eine Rechnung zu bezahlen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Zeiten der großzügigen Zahlungsziele und Skontogewährung sind seit 01.05.2000 vorbei.

Grds. sind seit dem "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" Rechnungen wie in vorliegendem Fall sofort oder eben mit derart kurzen Fristen wirksam fällig zu stellen.

Andernfalls (ohne entsprechendes Zahlungsziel) greift § 284 (3) BGB und ein Verzug (Zinsen) 30 Tage nach Rechnungszugang.

G imager761

Den Gestzgeber interessieren die Fristen überhaupt nicht. Warum denkst du, daß der Staat auch das nochh geregelt hat? Zahlungsfristen kann der händler gestalten wie er will. Er kann auch Vorkasse verlangen, sofortige Zahlung verlangen wie in jedem Supermarkt oder eben Fristen setzen. Das Gesetz schreibt da gar nix vor.

Der Rechnungssteller kann auch Rechnungen mit sofortiger Fälligkeit stellen, das ist auch ganz üblich.

Dies bedeutet aber nicht, dass er sein Geld einen Tag nach Rechnungseingang auf seinem Konto haben muss.

Die Zahlung muss nur "unverzüglich", also "ohne schuldhaftes Zögern" geleistet werden.

Wenn der Rechnungsempfänger im Urlaub ist, kann das auch nach einer Woche sein. Ist man länger weg, sollte man jemanden mit der Durchsicht der Post beauftragen.

Die allermeisten Geschäfte haben eine Zahlungfrist von wenigen Minuten - nämlich immer wenn du was im Laden kaufst.

Ansonsten kann man die Frist frei vereinbaren. Du hättest dir vorher eine längere Zahlungsfrist wünschen können. Wenn der Verkäufer darauf eingeht, gilt sie - muss er aber nicht.

Normalerweise, sofern nichts privat vereinbart ist oder sich etwas aus den Umständen ergibt, ist eine Leistung sofort fällig und damit sofort zu erbringen. (§271 I BGB)