Bin ich verpflichtet, bei einer Zahlungerinnerung eine Bearbeitungsgebühr, bzw. Mahngebühr zu zahen?

3 Antworten

http://www.zahlungserinnerung.net/mahngebuehren/

Eventuell sind solche Gebühren in den AGB enthalten und die hast du dann beim Kauf anerkannt.

Beim Arzt gibt es ja keine AGB. Und ich habe keinen Vertrag abgeschlossen. Aber es ist richtig, bei abgeschlossen Verträgen kann das natürlich in den AGB verankert sein. Danke für deinen Rat!

Ja, das ist richtig so! Diese Zahlungserinnerungen werden kulanterweise versandt! Bei versäumter Zahlungsfrist könnte auch sofort ein Mahnbescheid beantragt werden!

es ist nicht nur Brief, Briefumschlag und Briefmarke, sondern ein Sachbearbeiter, der feststellt, daß du nicht gezahlt hast, das ganze in die Wege leitet und dann auch den Zahlungseingang überwacht, weil ansonsten weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Ja, du mußt das zahlen. Das steht in den AGB, die du mit Abschluß des Vertrages anerkannt hast.

Das klingt logisch. Hängt natürlich mehr als ein Brief damit zusammen. Bei Verträgen leuchtet mir das auch ein, wenn es in den AGB steht. Nur habe ich beim Arzt beispielsweise keinen Vertrag abgeschlossen. Wie dem auch sei, muß ich halt blechen. Selbst schuld. Danke für deine Rat!

@Joey0382

Du irrst. Als du seine Behandlung in Anspruch genommen hast, hast du einen Vertrag mit ihm geschlossen. Egal was du tust, du schließt ständig Verträge ab, häufig ohne es zu merken. Aber wenn du eine Dienstleistung in Anspruch nimmst, etwas kaufst, es gibt immer einen Vertrag.