Wieviel Arbeitslosengeld, wenn Partner arbeitet?

5 Antworten

Die Höhe des Arbeitslosengeldes 1 richtet sich nicht nach Begleitumständen, sondern nur nach dem letzten Verdienst.

Sollte es zu niedrig sein, kann gleichzeitig Arbeitslosengeld 2 gezahlt werden.

Das muss man entsprechend beantragen.

danke, anjanni, das hilft mir schon mal weiter.

Werden beim ALG-II dann die Mietkosten trotzdem anteilig übernommen oder muss der andere Partner die Miete alleine bezahlen?

Hallo,

Erst wenn du eine langfristig und dauerhaft eine Beziehung führst , spielt das eine Rolle.

Sonst bist du eine Wohngemeinschaft mit Sex.

Es gibt für einen Nichverheirateten Partner keine Unterhaltsverpflichtung.

Dann würde ich entweder heiraten ....oder mich *trennen* und ! Arbeitslosengeld beziehen.

Meine Schwester hat eine Betriebswohnung -drei möblierte Zimmer mit Bad im DG für die sie und ihre Kinder - eine reduzierte Miete bezahlt und eine 850 Euro Stelle als Haushälterin.

Nach drei Jahren hat sich noch eine 450 Euro Stelle als persönliche Assisentin dazu bekommen und eine zusätzliche Altersversorgung.

Nach zehn Jahren Wohnrecht im Todesfall.

Ein Arbeitgeber darf auch seine Haushälterin mit in den Urlaub nehmen.

Meine Schwester sind klare Verhältnisse sehr wichtig und sie sieht alles sehr rationell an.

Dein Freund soll dir einfach eine 450 Euro Stelle als Minijob bei der Knappschaft anmelden ca 557 Euro - steuerlich absetzbar für Ihn - mit Arbeitsvertrag und du bekommst eine Mietvertrag umd zahlst regulär Miete - Ende Einmischung Jobcenter und jeder dritten Person.

Die Höhe der Miete ist frei verhandelbar. 1/3 oder hälftig oder 2/3 alles möglich in einer Wohngemeinschaft.

Die Höhe des Arbeitslohn, die Art der Tätigkeit z.b. Köchin ebenfalls.

Und die ganz krassen, Stellen die Gegenpartei als 450 Eurojobber auf ihr Kleingewerbe an.

Problem Aussenverhältnis für Aussenstehende geklärt -Innenverhältnis privat.

Lach :0) ich wäre immer noch für Heiraten.

LG

Pumukelmia

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, ALGI ist "Versicherungsleistung" und berücksichtigt nur das letzte eigene Einkommen.

google dir doch einfach mal eine harz IV berechnungstabelle, vielleicht hilfts dir ja ein stückchen weiter..bei mir ist die situation auch so, dass mein partner arbeitet und mein alg I ausgelaufen ist..habe mir dann mit so einer tabelle ausgerechnet, was mir zustünde..ist leider O dabei rausgekommen :-(