Werden Zulagen zum Bruttolohn, beim Arbeitslosengeld und Rente mit angerechnet?

6 Antworten

Wenn er auf die Zulagen auch Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlt, dann macht sich das auch bei Arbeitslosengeld und Rente bemerkbar.

Meist werden Zulagen versteuert und damit auch bei Rente und Arbeitslosengeld mitgerechnet.

es kommt darauf an ob die Zulage versteuert wird wenn sie steuerpflichtig ist dann auch sozialversicherungspflichtig

In dem Vertrag steht, er bekommt 1450€ Bruttolohn + 300€ Zulage, ergibt einen gesamten Lohn von 1750€, dann durch die Stdundenzahl und dann ergibt es den stundenlohn! wofür die Zulage ist weiß ich nicht, steht nicht drin! Ich weiß ja nicht ob Arbeitgeber auf Zulagen auch Arbeitnehmerkosten zahlen müssen, weiß das jemand? Irgendwie meinte der Chef er kann nicht soviel Bruttolohn zahlen, weil die Kosten um einen Arbeitnehmer zu halten, einfach zu hoch sind!

Wird nur angerechnet wenn die Zulagen auch versteuert werden. Also auf den Bruttolohn draufschlagen und alles zusammen versteuern.