Wird BVB auf ALG II angerechnet?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist alles was man bekommt als Zuverdienst zu rechnen, also auch das. Die Tochter muss aber zur Bedarfsgemeinschaft gehören.
Aber man kann ja bis ca. 160€ dazu verdienen. aber man muss das melden, sonst gibt das Ärger, wenn die darauf stossen. Jobcenter können sowas ja überprüfen.

160 € sind beim Arbeitslosengeld 1 anrechnungsfrei

Beim Arbeitslosengeld II sind 100.- Euro anrechnungsfrei, das gilt bei BVB vermutlich nicht ( ALG1 wird z.B. auch voll angerechnet )

Falls deine Tochter zu deiner Bedarfsgemeinschaft gehört, wird ihr Einkommen ( auch das Kindergeld) angerechnet, vermutlich sind die 30.- Euro Freibetrag beim Kindergeld berucksichtigt.


Das Einkommen der Tochter wird aber nicht bei deinem Regelsatz angerechnet!

Wenn die Tochter z.B. 1.000.- Euro verdient, ist sie nicht mehr bedürftig. Sie zahlt ihre anteiligen Kosten der Unterkunft, muss dich aber nicht finanziell unterstützen.

Eventuell steht da auch: "Sie haben Anspruch auf BAB und sind somit ausgeschlossen. Ein eventueller Anspruch auf ein Zuschuss zu den Unterkunftskosten ist zu prüfen."

Ja es wird angerechnet leider, ich würde aber unbedingt abklären ob sie davon was behalten darf, man hat ja schließlich auch eventuell unkosten wegen der Maßnahme.

nein, bei Bekannten von uns wird das auch komplett angerechnet.....