Hartz4, Arbeitslosengeld II, Geld geliehen von Freundin, was soll ich jetzt machen?

5 Antworten

Das ist insofern problematisch, da ein Kredit als Einkommen gewertet und als solches behandelt wird. Es führt zur Kürzung des ALG II. Das ist der Grund, weshalb die ARGE dazu Auskunft einholt.

Das ALG II wird gekürzt, andererseits muss ein Kredit ja auch zurück gezahlt werden, der Schaden ensteht also gleich doppelt.

Sei einfach so ehrlich und erzähl dem Amt die Sache so, wie du sie hier geschildert hast. Das was Du nicht auf dem Konto hast und auch demnach nicht zur Verfügung hast kann dir nicht abgezogen werden. Es sei denn Du hast dir davon Möbel gekauft was zur Erstausstattung der Wohnung zählt!

Du scheinst doch eine plausible Erklaehrung fuer das Geld zu haben, also gib es ruhig so an. 500 Euro ist eh nich genug um irgendeinen Stress zu bekommen. Vielleicht wollen die auch wissen ob du schwarz gearbeitet hast aber das muessten sie dann natuerlich auch beweisen koennen.

wow - anscheinend hattet ihr alle noch nicht mit dem verein zu tun. ich gratuliere. ich habe meinem bruder geld gegeben, während er alg2 bezog - dass hätten die jetzt gern wieder, weil er ja anderswo her geld bekommen konnte, also nicht auf sie angewiesen war... wenn du noch nichts gesagt hast, würde ich sagen, du hast das geld mal verliehen und es da zurück erhalten. ist ein versuch wert. so wie es ist, werden sie auf jeden fall versuchen, es dir anzurechnen. mein bruder ist damit jetzt vor gericht...

Wo er voraussichtlich nicht Recht bekommen wird, denn die Bestimmungen sind nunmal so, dass ein Kredit als Einkommen gewertet wird und somit zur Minderung des Bedarfs, also Kürzung des ALG führt.

@wim50

auch wenn ich ja schon 200,- zurück gezahlt habe und auch den rest zurück zahlen möchte? dann bin ich doch plus/minus null!? warum sollen dir mir was anrechnen wenn ich es wieder zurück gebe? soll ich das naträglich mit der freundin schriftlich festhalten? wäre das ein vorteil? und welche formulierung sollte ich verwenden damit man mir nicht ans knie pinkeln kann:-) danke nochmal an alle, ihr seid toll!

@traumaugen

Eins schriftliche Vereinbarung ist dringend anzuraten. Und hier sollte vermerkt sein, dass der Kredit zweckgebunden war, beispielsweise für eine dringende Reparatur oder so.

Dass du das Geld zurück zu zahlen hast, interesszert die ARBE eigentlich gar nicht, hier ist nur der Zufluss von Interesse. Schulden haben keine Bedeutung für die Berechnung des ALG.

Sag einfach die Wahrheit. Ist doch nicht verboten, sich Geld von Freunden zu leihen.

doch, in dem fall schon.

@bitmap

wieso? keine ahnung - ich hab die gesetze nicht gemacht. lies mal, was ich dazu geschrieben habe...

@princAss

Du hast auf die Aussage ''Ist doch nicht verboten, sich Geld von Freunden zu leihen.'' geantwortet mit ''doch, in dem fall schon.''.

... und das ist schlicht und ergreifend Quatsch. Du wirst im SGB II (Falls du das nicht kennst -> http://kuerzer.de/yXQaxsMiy ) nichts finden, was verbietet, sich Geld zu leihen, ob nun als Antragsteller oder wenn man bereits alg II bezieht.

@bitmap

Verboten per Gesetzt ist es nicht, aber die Logik verbietet es, denn ein Kredit wird als Einkommen gewertet, vermindert also den Bedarf und führt zur Korzung des ALG. Und da ein Kredit auch zurück gezahlt werden sollte, steckt der Kreditnehmer sozusagen bist zum Hals in der Sch... Es ist also dringend von solchen Aktionen abzuraten. SIE VERBIETEN SICH von selbst.

@wim50

@wim50 netter ''Rehabilitationsversuch'' aber es ging mir eigentlich darum, die - rechtlich gesehen - falsche Antwort von princeAss so nicht im Raum stehen zu lassen. Bei einer Antwort wie z.B. ''Ist aber nicht ratsam.'' o.ä. hätte ich gar nicht nachgehakt.