verheiratet einer arbeitslos - was dann?

7 Antworten

Die Frau bekommt Arbeitslosengeld 1 von der Agentur für Arbeit, wenn sie einen Anspruch erworben hat, das heist versicherungspflichtig beschäftigt war und lang genug eingezahlt hat. Da das eine Versicherungsleistung ist, ist dann das Einkommen des Ehegatten ohne Bealng.

Wenn es keinen Anspruch auf Alg1 gibt könnte Alg2 beantragt werden - das ist eigentlich eine Sozilahilfeleistung, d.h. es wird genauestens die Bedürftigkeit gepüft, bevor es zu einer Auszahlung kommt.

ALG1 bekommt sie sicher unabhängig von allem für max. 12 Monate.

nein^^ nicht wenn sie eine Sperre hat.

@eMGeWe

Naja wird ja plötzlich alo ... gehen wir mal nicht davon aus...

Leider ist zweimal Hartz 4 Plus Miete oft mehr als das , sie bekommt aber auf jedem Fall was.

...sofern sie keine Sperre hat

Arbeitslosengeld ist unabhängig vom Beziehungsstatus. Wenn derjenige plötzlich arbeitslos wird, hat er ja vorher in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, somit steht ihm AlG zu. Wenn beide arbeitslos sind, bildet sich glaub ich, eine Bedarfsgemeinschaft. Da ich mich damit aber nicht genug auskenne, möchte ich mich da lieber nicht äußern.

wenn sie vorher mind. 12 monate gearbeitet hat, bekommt sie ALG1 .

nur wenn sie keine Sperre hat

@eMGeWe

sperre wäre aber nicht für die gesamte zeit des anspruches