Wieviel Arbeitslosengeld bekomme ich bei fristloser Kündigung?

8 Antworten

Als aller erstes heißt das Arbeitsamt nicht mehr Arbeitsamt, sondern Agentur für Arbeit.

Bei einer fristlosen Kündigung wird durch einen sogenannten Sperrzeitfragebogen geprüft, was zu der fristlosen Kündigung geführt hat. Wenn es Arbeitnehmerseitiges (also Dein) verschulden war, kann es zu einer Sperrzeit kommen die bis zu 12 Wochen dauert (§144 (1) Nr.1 SGBIII und §144 (3)SGBIII). Sie kann sich verkürzen, aber dazu kannst du dir den Paragraphen gerne selbst anschauen, der ist selbsterklärend.

Deine konkrete Frage ist ja, ob du das gleiche Arbeitslosengeld wie vorher bekommst. Antwort: Ja! Es gibt den sogentannten "Bestandsschutz". Dabei vergleicht man den Arbeitslosengeldbezug der letzten vier Jahre. Würdest du bei einem Neu-Anspruch ein geringeres Arbeitslosengeld bekommen, dann greift dieser und du bekommst den alten Leistungssatz. WICHTIG! Du hast dir durch deine Arbeit von März-September+Oktober-Mitte Januar (Grob gerechnet 10 Monate) KEINEN Neu-Anspruch erwirtschaftet! (Siehe dazu §130 SGBIII) Du musst mindestens 12 Monate Versicherungspflicht (also salopp gesagt Arbeit) nachweisen. In deinem Fall wird es so sein, dass dir dein alter Anspruch auf Arbeitslosengeld wiederbewilligt wird. Das heißt konkret: Die alte Höhe des Alg und den restlichen Anspruch, den du noch hattest, als du im Oktober angefangen hast zu arbeiten. Wichtig für dich ist auf jeden fall, dass du dich (sofern nicht schon geschehen) PERSÖNLICH bei der Agentur vorstellst, also dort hin gehst und sagst, dass du arbeitslos geworden bist. Bei dem Besuch kannst du die Frage auch gleich in der Agentur stellen. Wenn du schon vorab-Infos brauchst, wähle 01801/555111. Das ist die Service-Rufnummer der Agentur für Arbeit.

Gegen die fristlose Kündigung wirst du klagen MÜSSEN. Wenn sie rechtens war, bekommst du 12 Wochen Sperre. Das Arbeitslosengeld ist dann NULL. Während der Zeit musst du deine Krankenkasse selbst bezahlen. Evtl. Hilfen zum Lebensunterhalt musst du zurück zahlen.

''Bekomme ich das gleiche Arbeitslosengeld wie vorher?''

  • Kommt drauf an, ob da noch ein restlicher Anspruch aus der vorherigen Arbeitslosigkeit besteht und warum dir fristlos gekündigt wurde.

Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnitt der letzten 12 Monate. Ob Du eine Sperre bekommst hängt vom Kündigungsgrund ab. Ausserdem ist noch zu klären wie lange du vor März gearbeitet hast und wie lange du da schon ALG kassiert hast

Fristlose Kündigung setzt Verschulden deinerseits voraus und damit hast du eine ALG1-Sperre an der Backe.
Gleiches gilt, wenn die Kündigung unberechtigt war, du dich jedoch dagegen nicht arbeitsrechtlich gewehrt hast.