bekommt das arbeitsamt es mit wenn man wieder arbeitet?

8 Antworten

Du musst natürlich der Arbeitsagentur mitteilen, dass du wieder in Arbeit bist. (dafür hast du übrigens unterschrieben) Außerdem hast du ein Merkblatt für Arbeitslose erhalten. Das sollte man natürlich auch mal lesen.

Über die Sozialversicherungsnummer fällt es natürlich auf, dass du wieder arbeitest. das dauert aber ein paar Wochen. Da kann es schon sein, dass du unberechtigt weiter Leistung erhältst. Da steht dann schnell der Verdacht einer Betrugsabsicht im Raum.

Wenn du dich nicht arbeitslos gemeldet hast, bekommst du auch kein ALG, wie soll das gehen?

Leopard1 
Fragesteller
 08.03.2018, 13:02

weil mein ehemaliger arbeitgeber es dem arbeitsamt gemeldet hat. und ich schon wusste wo ich meinen nächsten job anfange

Wonnepoppen  08.03.2018, 13:03
@Leopard1

Das muß man selber tun!

Wer arbeitet, ist meistens sozialversicherungspflichtig. Zwischen den Behörden sind Kontrollmitteilungen üblich.

Tamtamy  12.03.2018, 20:12

 Meine Antwort war nach wenigen Minuten da, eine Reaktion von dir blieb bislang aus. Schade! Über ein 'Danke', bzw. eine positive Bewertung, hätte ich mich gefreut. Eigentlich doch übliche Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten.

Du musst Dich melden, Du hast da eine Mitwirkungspflicht.

ABER:

Du hast das Recht, für den ersten Monat noch den vollen Satz an Arbeitslosengeld zu bekommen, wenn Du das erste Gehalt erst im Folgemonat bekommst.

Wenn das erste Gehalt noch am letzten Tag des Monats überwiesen wird, muss man das Arbeitslosengeld zurückzahlen. Das ist natürlich nach längerer Arbeitslosigkeit entsprechend schwierig bis existenzbedrohend. Manche Arbeitnehmer sprechen da mit der Buchhaltung und erbitten eine Überweisung erst zum 1. des Folgemonats...

lachs4709  15.05.2018, 23:14

Muss man das dann einklagen wenn die nicht zahlen oder darf man sich da einen Monat später melden?

Kannst du mir mal erklären wie man Leistungen beziehen kann,wenn man sich gar nicht Arbeit suchend bzw.arbeitslos gemeldet hat ?

Wenn du 1 Monat Leistungen bekommen hast,dann hast du dich auch gemeldet und dann hast du eine Mitwirkungspflicht und musst alle Veränderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen melden und nachweisen.

Auch ohne deine Meldung wird deine Beschäftigungsaufnahme irgendwann herauskommen,denn es werden in regelmäßigen Abständen automatisierte Datenabgleiche vorgenommen.

Spätestens dann kommt heraus das zumindest Sozialabgaben für dich gezahlt worden und dann kann es nicht nur zu einer Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen kommen,sondern noch eine Anzeige wegen Betrug folgen.

Hast du den einen Monat Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) von der Agentur für Arbeit bekommen oder ALG - 2 vom Jobcenter ?