Wie sieht es rechtlich aus (inkasso)?
Ich wollte blummen von floraprima.de kaufen aber am ende des besstelung mein gutschein in hohe von 5 euro hat nicht funktioniert und am ende ich habe nichts bezahlt und einfach bin ich weg von site gegangen(also kein zahlung abgeschlossen) Nach 2 tage ich lese meine emails und dort war ein email von floraprima dass die trotzdem die blummen geschikt haben und ein rechnung als pdf. Die blummen sind in der nachste tag gekommen. Ich habe mit sie kontaktieren und habe gesagt dass ich wollte die blummen nicht und ich will die zuruckschiken.. Sie haben gesagt dass sie konnen kein reklamation akzeptieren ich habe gesagt "aber ich habe kein bestellung fertig gemacht und nichts bezahlt wie es so sie es geschikt haben ?" Sie sagten " Wir konnen sie nicht helfen mit ihr frage.." Also heute habe ich ein brief von inkasso bekommen wegen es in hohe von 115 euro (pflanze hat 25 euro gekossten. Na ja wie es sieht rechtlich aus ? Muss ich mein rechtanwalterin kontaktieren oder einfach dieses brief ignorieren
Danke ihnen im voraus
4 Antworten
Du hast einen rechtverbindlichen Vertrag geschlossen. Ich würde schnellstens die 25€ (+2,50€ pro (Papier!)Mahnung) an floraprima überweisen und dem Inkasso einfach per Einschreiben/Rückschein widersprechen. Wenn du das ignorierst bekommste nur einen Schufa Eintrag und der hält bis du es bezahlt hast.
Blumen gelten als verderblich und können somit vom Widerruf/Rückgabe(s)recht ausgeschlossen.
~TheMentalist
Aber jeder kann in meine name ein bestellung machen ohne zahlung machen und danach ich muss bezahlen
Das ist was anderes. Da du die Bestellung aber getätigt hast, musst du zahlen.
Sie konnen auch in site gehen einfach meine adresse und name schreiben dann bekomme ich wieder blummen und ein rechnung .. Das was ich meine
Also 25 euro die plfanze plus 1 brief von inkasso . Wie viel soll ich bezahlen?
Klar. Das ist immer möglich bei Rechnuns-Zahlung. Aber man kann das ja mithilfe der IP überprüfen.
Nur 25€ direkt an floraprima
Ich store ihnen noch einmal mit meine lätzte frage . "und dem Inkasso einfach per Einschreiben/Rückschein widersprechen. " Was genau muss ich machen ?
Widerspruch formulieren (diese hier abändern auf das man schon bezahlt hat: http://www.widerspruch.org/inkasso-widerspruch/), dann zur Post gehen und das ganze als Einschreiben/Rückschreiben absenden.
Wie jetzt, zuerst keine Bestellung abgegeben, nun überlegst du zu sagen es war ein anderer? Ich würde hier extrem aufpassen was du dem Gläubiger schreibst, der wird das garantiert dokumentieren und wechsende Geschichten kommen am ende vor Gericht gar nicht gut an wenn es zur Zahlungsklage kommt (insb. weil möglichweiße § 145d StGB im Raum steht dann)
Meine Freundin hat auch so ein gleiche Probem mit Primaflora. Innerhalb ihres Bereiches änderte sie die Lieferadresse. Lieferadresse per Mailbestätigung war OK, trotzdem kamen die Blumen nicht an. Und ... Hermes liefert nicht ein 2. Mal????? Primaflora Callcenter, da kam sie nicht weiter. Ich helfe ihr jetzt, da ich mich mit Inkasseo, eventuellen Mahnbescheiden etc. sehr gut auskenne.
Ich habe nur an die Flora prima bezahlt und vorgestern nach 6 monate wieder einem brief vom INKASSO bekommen . Es steht dass ich soll 10 euro nur überweisen und sie werden es für 6 monate vergessen hahaha so komisch
Ich vermute das du vor der Eingabe des Gutscheincodes schon nen kauf abgeschlossen hast. Guck mal in die agbs welches Widerrufsrecht du hast bzw gehabt hättest wenn da irgendwie nen Hinweis ist das die sich nicht korrekt verhalten haben dann zum Anwalt. Ansonsten haben die ne Leistung erbracht und wenn du die Zahlungsaufforderung(en) ignorierst ist das Inkasoverfahren gerechtfertigt
Ansonsten haben die ne Leistung erbracht und wenn du die
Zahlungsaufforderung(en) ignorierst ist das Inkasoverfahren
gerechtfertigt
Er hat nichts ignoriert, sondern der Rechnung widersprochen. Dann ist auch die Einschaltung eines Inkassobüros nicht gerechtfertigt
Ich vermute das er einen Vertrag geschlossen hat. Die Einschaltung des IB könnte also durchaus gerechtfertigt sein.
Das ist durchaus möglich, nur rechtfertigt das allein nicht dessen Einschaltung
Wieso nicht?
Offenbar gab es hier eine Rechnung (per Mail), die möglicherweise eine Belehrung nach § 286 Abs. 3 BGB enthalten hat. Nach Eintritt des Verzugs könnte die Beauftragung rechtlicher Hilfe (Rechtsanwalt, Inkassobüro) durchaus gerechtfertigt sein.
Rechtsantwalt ja, aber nur im gerichtlichen Verfahren. Er hat bereits widersprochen, es bleibt die Zahlungsklage.
Leider ist das hier der komplett falsche Rat. Die Inkassokosten sind so schonmal unzulässig, das Widerrufsrecht ist bei verderblichen Waren ausgeschlossen.
sehe ich auch so...
Es handelt sich um eine bestrittene Forderung, und da ist die Einschaltung eines Inkassos grundsätzlich nicht erlaubt
Uberweis hauptforderung plus 2,50 zweckgebunden (nur hf plus 2,50) direkt an den handler.
Gegenuber dem inkasso weist du die forderung schriftlich zurück und untersagst die kontaktaufname per Telefon
Einige böse Briefe kommen trotzdem
Nerven bewahren
Aber jeder kann in meine name ein bestellung machen ohne zahlung machen und danach ich muss bezahlen ... Danke fur ihr antwort ich versuche es mal