Inkasso will Gebühr obwohl die Rechnung schon bezahlt ist (Ecovis) Ist das Rechsgültig und soll ich den Betrag zahlen?

5 Antworten

Was soll ich tun?

Natürlich die gerichtlichen Schritte einleiten lassen. Gibt ja nur zwei Möglichkeit, die das Inkassobüro hat und das wäre

  1. die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder
  2. Klage einzureichen

Punkt 2 ist rechtlich irrsinnig da die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, da Inkassogebühren bei geschäftserfahrenen Gläubigern grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind.

Punkt 1 wäre seitens des Inkassobüros mit Kosten von 32,- € verbunden. Widersprichst du dem Mahnbescheid, wäre das Geld weg und das Inkassobüro wäre wieder bei Punkt 2.

Wichtig die Datenweitergabe an die Schufa ist zu untersagen (§ 28a BDSG).

Haltet euch mal lieber an die Rechtslage und gebt hier nicht Empfehlungen wie "einfach nicht zahlen" oder so!

Fakt ist: Die Rechnung wurde zu spät gezahlt, der Gläubiger (E-wie einfach) hat zwischenzeitlich seine Forderung an ein Inkasso Büro weitergeleitet und diese berechnen keine "Mahngebühren" sondern vielmehr Ihre Kosten nach Aufwand für die "Eintreibung" (die in der Regel übermäßig hoch ist!) der Forderung.

Ist es also Tatsächlich so, das ein Zahlungsverzug entstanden ist (In der Hauptrechnung steht in der Regel "überweisen Sie bis dann und dann" (da gilt nicht wann es Überwiesen wurde, sonder wann es da angekommen ist!), dann ist es eher ratsam die Rechnung zu bezahlen, ansonsten kommt eine extreme Kostenexplosion auf den TE zu.

Ist es also keine unberechtigte Forderung, sollte reagiert werden bzw. gezahlt werden. NUR wenn Lückenlos nachgewiesen werden kann, das KEIN Verzug besteht oder bestand, kann getrost nicht gezahlt werden, sollte aber dennoch NICHT ignoriert werden sondern der Kontakt gesucht werden!

Hier noch etwas zum Nachlesen wie man damit umgehen sollte! :

http://www.recht-hilfreich.de/gratis-muster-vorlagen/inkasso-frankfurt-marktheidenfeld-so-wehren-sie-unberechtigte-forderungen-von-inkassofirmen-inkassoforderungen-aus-abzocke-durch-telefongesprache-oder-sex-hotlines-ab/

Du solltest dich noch einmal zu folgenden Themen schlau machen:

- Wann liegt Zahlungsverzug vor?

- Was darf überhaupt bei Verzug gefordert werden?

- §254 BGB (Schadensminderungspflicht)

- Wer muss nachweisen wann Verzug vorliegt?

- Begründung der "enormen Kostenexplosion"?

- Gerichtsurteile, in denen explizit vorgerichtliche Inkassogebühren bei bezahlter Forderung zugesprochen wurden?

Insgesamt strotzt dein Beitrag nur so vor Halbwahrheiten und unbelegten Behauptungen

@franneck1989

Insgesamt strotzt dein Beitrag nur so vor Halbwahrheiten und unbelegten Behauptungen

Ich weiss nicht genau was gemeint ist!

Wegen 48€ Hauptschuld + 58€ Lehrgeld brauch man glaub ich in diesem Fall nicht die Paragraphen zu wälzen!

Aber mal ehrlich...das hört sich,übertrieben ausgedrückt, vom TE zwar alles so an als ob E hier innerhalb von einem Tag Verzug ein Inkasso beauftragt und das Inkasso selbst auch nach einem Tag mit Gericht droht. Bitte...."E - wie einfach" ist ein riesiges seriöses Energie Unternehmen (gehört zu E.ON). Bis die ein Inkasso Büro Beauftragen vergehen Wochen, wenn nicht Monate! Also warum den gerichtlichen Weg empfehlen wenn hier die Schuld doch ganz klar zuzuordnen ist!

Dieses Harz4 typische Opfer denken geht mir mal richtig auf den Sender. "Ich bau einfach mal Mist und wenn se mich packen verklag ich euch!! "

@Redroozer

 58€ Lehrgeld

Wenn du persönlich Geld zu verschenken hast, dann tu es. Manch anderer hat kein Geld zu verschenken.

Also warum den gerichtlichen Weg empfehlen wenn hier die Schuld doch ganz klar zuzuordnen ist!

Schuldner sind nicht vogelfrei. Ob H4 oder nicht, das ändert daran nichts. Große Konzerne, die sich mit frei erfundenen (!) Gebühren die Taschen voll machen kannst du gerne unterstützen. Aber stell dich nicht hin und erzähle, dass man das zahlen MUSS.

Niemand sagt, dass man die Hauptforderung nicht bezahlen muss. Niemand sagt, dass man normale Mahngebühren nicht bezahlen muss. Das ist aber kein Grund, dass sich irgendwer rechtswidrig die Taschen vollstopft.

@Redroozer

@redroozer

Dass du hier, statt auf unsere Argumente einzugehen, nur mit weiteren Stammtischparolen kommst, lässt nur einen Schluss zu: Du hast keinen blassen Schimmer von der Materie, und willst hier einfach mal auf die "ach so bösen Berufsschuldner" schimpfen... Das kannst du gerne zu Hause tun, aber hier ist nicht der richtige Platz dafür.

 dann ist es eher ratsam die Rechnung zu bezahlen

was der TE aber getan hat. Er schrieb "Den Brief habe ich aber definitiv erst am 07.05 erhalten NACHDEM ich Abends am 06.05 bei der Bank die neue Überweisung eingeschmissen hab"

Der neuerliche Überweisungsauftrag ist also längst raus, die Schuld längst bezahlt. Es geht nur noch um die Inkassogebühren selbst.

NUR wenn Lückenlos nachgewiesen werden kann, das KEIN Verzug besteht oder bestand, kann getrost nicht gezahlt werden

Das ist so pauschal nicht richtig. Ob Inkassogebühren gezahlt werden müssen, hängt nicht nur davon ab, ob Verzug vorliegt. Zum Glück. Eine der wichtigsten Argumentationen ist die Frage nach der Schadensminderungspflicht (§254 BGB). Ist der Gläubiger geschäftserfahren genug, dass er keiner Hilfe durch ein Inkassounternehmen bedarf? Bei großen Konzernen ist das im Regelfall zu bejahen.

Selbst wenn man sich aber auf eine Diskussion dazu einlässt, ob Inkassogebühren zu zahlen sind: Es gibt im RVG einen Gebührentatbestand, der sich "Schreiben einfacher Art" nennt. Zudem gibt es ein Gesetz (§4 RDGEG Absatz 5), was bei Massen-Mahnungen relevant ist. Beides bedeutet mal grob übersetzt, dass die Inkassogebühren von 54€ völliger Blödsinn sind und in dieser Höhe nicht mal ansatzweise OK.

@xub88

@redroozer

Hör auf den TE zu verunsichern

Die Inkassogebühren sind zwar erlaubt wären allerdings nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig und werden deshalb nicht explicit eingeklagt

Durchsetzungsfähig wären theoretisch die Gebühren für ein einfaches Schreiben 

Der Inkassoladen will aber deutlich mehr was ein Indiz ist das nicht ernsthaft daran gedacht wird die Gebühren einzuklagen


In Deinem Link geht es übrigens nicht um vorgerichtliche Inkassogebühren ;)

Der TE hat ja die HF zweckgebunden an den Forderungsinhaber ( der Versorger) beglichen 


Die Überweisung der Hauptforderung erfolgte hoffentlich direkt an den Versorger ?

Das Inkassobüro macht lediglich die Gebühren geltend ?

Links zur rechtsprechung habe ich an Dein Postfach geschickt

Was soll ich tun?

Lass sie drohen. Inkassogebühren sind bei Verbrauchern ohnehin nicht durchsetzbar.

Schreib ihnen einen kleinen Brief, indem du den Gebühren mit Verweis auf die bezahlte Hauptforderung widersprichst.

Habe bereits eine Email geschickt, in denen ich die Kontoauszüge Angehängt habe, daraufhin schrieben sie das sie gerichtliche schritte einleiten und es in die Schufa eintragen

@hundefreund7

Haben sie direkt auf die Mail geantwortet? Dann handelt es sich hierbei bereits um eine strafbare Nötigung.

Da solltest du sofort Anzeige bei der Polizei erstatten

Darüber hinaus das zuständige Aufsichtsgericht (AG Hamburg, http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=show&id=950) über den Vorfall informieren und einen Entzug der Lizenz beantragen.

Nur so kann diesen Nervensägen das Handwerk gelegt werden.

Wenn bei einer nachweislich bestrittenen Forderung trotzdem noch mit Schufa-Eintrag gedroht wird, dann ist das grob rechtswidrig gegen § 28a BDSG. Man sollte sich beim aufsichtsführenden Gericht über das Inkassobüro beschweren. Außerdem kann man sich hier durchaus schon eine Beantragung der einstweiligen Verfügung überlegen.

Hierzu mal die einschlägige Rechtsprechung lesen, die unten in dem folgenden Artikel wiedergegeben wird:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Schufa