nach 30 jahren ein brief von Inkasso erhalten,kenn ich nicht was nun?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

was kann ich tun 100%

12 Antworten

nicht reagieren, wenn in der Zwischenzeit sonst nichts kam ist es verjährt.

oder abe rein Fax/Brief hinschicken: "blablabla, ist mir nicht bekannt, blablabla, selbst wenn, wäre es verjährt. soltte ich bis blabla keine anderslautende Nachricht erhalten, sehe ich die Angelegenheit als erledigt an, blabla"

es gibt Inkassofirmen die alte Forderungen aufkaufen und versuchen sie durchzusetzen

Verschenkte Zeit, Geld & Mühe. Einfach ignorieren ;-)

@germanils

Du hast das oder zur Kenntnis genommen, damit ist es eine Option ;-)

Wenn die Forderung von 1986 ist, wie kann da Euro verlangt werden?

Das ist null und nichtig.

Naja, sie können ja schlecht die Zahlung von 1.633.12 DM verlangen ;-)
Forderungen können natürlich umgerechnet werden.
Aber null und nichtig ist sie trotzdem, da sie seit Jahrzehnten verjährt ist (und lt. Aussage des Fragestellers ohnehin nicht zutreffend).

Google mal, wann gemahnt werden muss und wie lange Forderungen bestehen.

Nach 30 Jahren, nichts davon wissen und nie angemahnt???
Kannst auch gleich zur Polizei gehen und melden.

Geh mal damit zur Polizei.

Es wird sich um eine ebenso plumpe,wie dreiste aber auch sehr dumme Betrugsmasche handeln.

Ein paar werden einfach zahlen....und das ist die Absicht des Betrügers.

Das glaube ich nicht, Gerda Herr ist beim Bund der Inkassounternehmen gelistet und schon seit vielen Jahren aktiv.

@germanils

Das ist genau das Tatbestandsmerkmal Irrtum erregen,was Bestandteil des Betruges ist.Und weil das nicht von dieser Firma kommen kann,zur Polizei.Die bündelt dann die Anzeigen,Vorfälle,Schreiben und kann auch Gerda Herr kontaktieren.

@Rutscherlebnis

Ach Du meinst dass das jemand unter ihrem Namen macht. Das ist natürlich denkbar, deshalb hatte ich auch vorgeschlagen, direkt bei Frau Herr anzurufen mit der korrekten Nummer. (Ich denke das ist eine kleine Klitsche, kein großes Büro)

@germanils

Ja,die ängstlichen googeln,sehen ein kleines aber seriöses Inkassounternehmen .....und da kann man doch nur verrlieren,und zahlen.Dümmlich mit ner Altforderrung in Euro,wo es den noch nicht gab.^^

Die Regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). ... Beim Reisevertrag verjähren Ansprüche des Reisenden in zwei Jahren (§ 651g Abs. 2 BGB).

https://www.channelpartner.de/a/ueber-die-verjaehrungsfristen-bei-schulden,287595

Also gar nichts ausser ins Altpapier werfen ;-)

Titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren.

@germanils

Das ist mir auch klar, ich wollte nur darauf hinweisen, dass es auch längere Verjährungsfristen gibt.

@Acidbrain

Titulierte Forderung = Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsurteil.