Inkasso verlangt Bankdaten. Ist das rechtens?

8 Antworten

Muss ich mein Konto offen darlegen??

Nö.

Wenn die Ansprüche des Gläubigers befriedigt sind, so kann sich das Inkassobüro diese Info auch von seinem Auftraggeber holen.

Wenn du etwas bestellst und aus welchen Gründen auch immer kein Geld beim Empfänger eingeht gibt die Firma die Forderung an ein Inkassounternehmen ab. Somit ist die Firma X dafür nicht mehr zuständig. Ausstehende Forderungen sind ausschließlich mit dem Inkassobüro zu klären. Wenn du den Bestellwert bezahlt hast werden doch immer noch die Auslagen des Inkassobüros offen sein?! Wenn der Streitwert beglichen ist, kannst du diesen Brief in die Tonne kippen ansonsten wird das Mahnverfahren gegen dich weiter geführt, das heißt Mahnschreiben mit weiteren Kosten und denn geht die Forderung entweder an einen Rechtsanwalt oder es wird das gerichtliche Mahnverfahren angestrebt. Kontoauszüge musst du nicht offen legen würde es aber trotzdem machen um eine gütliche Klärung zu erzielen um weitere Forderungen zu vermeiden und dabei eine Kopie senden und Daten die mit der Sachlage nichts zu tun haben schwärzen.

Somit ist die Firma X dafür nicht mehr zuständig

Quatsch. Die Firma X ist nach wie vor Forderungsinhaber. Würde es anders sein, würde sich dass Inkasso bereits in die Grauzone von Straftaten (Betrug) begeben. Denn: Wenn das Inkasso die Forderung aufkauft und neuer Forderungsinhaber ist, wird es in eigenem Namen tätig und dann dürften Inkassogebühren nicht mehr verlangt werden.

Ausstehende Forderungen sind ausschließlich mit dem Inkassobüro zu klären

Wieso?

Wenn du den Bestellwert bezahlt hast werden doch immer noch die Auslagen des Inkassobüros offen sein?!

Na und? Derjenige, der das Inkasso beauftragt (Firma X) hat es auch zu bezahlen. Punkt aus. Alles andere interessiert niemanden.

das heißt Mahnschreiben mit weiteren Kosten

Ne, streng genommen verboten. Wenn schon eine Inkassogebühr/ RVG-Gebühr verlangt wurde, geht nicht mehr. Man kann nicht mit jedem neuen Mahnbrief neue Gebühren draufschlagen.

oder es wird das gerichtliche Mahnverfahren angestrebt

Dem man einfach widerspricht und dann sind die genauso weit wie zuvor, außer dass sie etwas Geld losgeworden sind.

@mepeisen

Ich kann gut für mich selbst reden und brauche nicht deine Besserwisserei als Sprachrohr. Auch für dich gibt es hier mehr als genug Platz um deinen einzig wahren Kommentar abzugeben. Dabei bemerke ich jedoch... da steht gar nichts, woran das wohl liegt? Danke jedoch für deine unkonventionelle Meinung zu meiner Antwort.

Somit ist die Firma X dafür nicht mehr zuständig.

Falsch.

Ausstehende Forderungen sind ausschließlich mit dem Inkassobüro zu klären.

Falsch.

Wenn du den Bestellwert bezahlt hast werden doch immer noch die Auslagen des Inkassobüros offen sein

Das will ich stark hoffen, denn dafür gibt es überhaupt keine Zahlungsverpflichtung.

ansonsten wird das Mahnverfahren gegen dich weiter geführt,

Gähn.

das heißt Mahnschreiben mit weiteren Kosten

..die ebenso nicht durchsetzbar sind...

und denn geht die Forderung entweder an einen Rechtsanwalt

...was ebenso nicht durchsetzbar und in Verbindung mit Inkasso"kosten" sogar strafbarer Betrug ist...

oder es wird das gerichtliche Mahnverfahren angestrebt.

Ja, ganz bestimmt. Besonders bei einer Hauptforderung unter € 50.--.

@FordPrefect

Das was in euren Augen richtig ist muss nicht auch in der Realität richtig sein. Einen Shitstorm los treten zu müssen und sich wegen ein paar Zeilen so auf zu muckieren spricht nur für eure eigene Ärmlichkeit. Viel Spaß weiterhin! :)

Schick denen einen Konto-Auszug wo zwar Deine Name drauf steht, aber Kontonummer-BLZ-Iban usw geschwärzt sind. Du eben nachweist das das Geld gezahlt ist, aber andere Daten kannst Du ja mit einem Edding auf der Kopie unkenntlich machen

Erfüllung der zahlungsverpflichtung musst Du beweisen, aber erst im Streitfall bei Gericht, wenn die Firma Dich verklagt und behauptet nichts von Dir erhalten zu haben. Kannst ja auch eine Kopie vom Kontoauszug hinschicken und alles andere ausser dem Namen und der zahlung (also Kontonummer, BIC BAN, saldo) schwärzen.

Du kannst doch alle Daten schwärzen, die das Inkassounternehmen nichts angehen.

Das Geld ist aber doch auch schon beim Empfänger gutgeschrieben, da können die sich ja auch erkundigen.