Wie Schadenhergang erklären?

4 Antworten

Hallo kuchenschachtel,

Voraussetzung es war schönes Wetter:

Ich bin durch das Sonnenlicht so geblendet worden, dass ich dadurch die Farbe der Ampel falsch interpretiert habe.

Liebe Grüße

kuchenschachtel 
Fragesteller
 04.09.2016, 18:06

Die Ampel ist halt um die 5 Sekunden vor dem rüberfahren rot geworden. kann ich behaupten, ich hätte auf die Ampel geschaut, wäre einfach weitergefahren und hätte dann genau beim rüberfahren gemerkt, es wäre rot geworden?

oelbart  04.09.2016, 18:13
@kuchenschachtel

Wenn schon, dann dass Du zb nach links geschaut hast, ob ein Rechtsabbieger kommt (oder dass Du auf die Gegenspur geschaut hast, ob da einer nach links abbiegt.)

Oder Du warst mit so viel Schwung unterwegs, dass Du nicht mehr gefahrlos bremsen konntest (bei Fußgängerampeln gibts ja keine Gelbphase)

Oder es war neben Dir ein Kleinkind, um das Du gefahren bist, und das hat Deine Aufmerksamkeit in Beschlag genommen....

Tigerkater  05.09.2016, 15:52

Bei Versicherungsfragen sollte man schon bei der Wahrheit bleiben ! Du kennst ja sicher den Spruch : " Lügen haben kurze Beine ".

Vor allem muss deine Schadensschilderung der WAHRHEIT entsprechen.Ertappt man dich bei einer "zurecht gebogenen Wahrheit" ist der Versicherer von der Leistung frei.

Die Versicherung holt sich natürlich auch die Stellungsnahme des Geschädigten und evtl. der Polizei

TheGrow  05.09.2016, 06:08

Kurzer, guter und vollkommen richtiger Kommentar. Gab dafür von mir auch einen Feil nach oben und ein Danke.

Ergänzend wäre hier noch anzuführen, dass nicht nur der Versicherer frei von Leistung ist, sondern derjenige der der Versicherung falsche Tatsachen vorspielt, damit nicht er, sondern seine Versicherung den Schaden begleichen muss, in der Regel auch den Straftatbestand des Betruges erfüllt .

Da mein Vorgänger schon richtig erklärt hat ,dass die Wahrheitspflicht besteht,kannst Du nur versuchen ;es folgendermaßen zu beschreiben:als Du Dich der Ampel nähertes zeigte diese Grün für Dich ,Du wurdest für einen Bruchteil abgelenkt ,Du weißt nicht mehr genau durch was Geräusch ,etwas aus den Augenwinkel gesehen und dann musst Du versehentlich ,weil Du ja noch in der Bewegung warst verpasst haben ,dass die Ampel auf Rot umgesprungen ist.; Anmerkung von mir: es entspricht zwar nicht den Tatsachen ,aber vielleicht erkennt die Versicherung es an ,dass es kein Vorsatz war.und in Zukunft lieber nur bei Grün fahren ,Du hast nur ein Leben.

Welche Versicherung, die Haftpflichtversicherung Deiner Eltern? Wenn man eine Versicherung in Anspruch nehmen will, sagt man besser die Wahrheit, was genau passiert ist, alles andere ist schlichtweg nicht statthaft. Die Wahrheit "zurechtzubiegen", weil die Versicherung in Kenntnis der tatsächlichen Geschehnisse nicht eintrittspflichtig ist, kann sehr schnell in einen versuchten Versicherungsbetrug abrutschen, und das ist eine ganz andere Liga an Problemen. Selbst wenn´s strafrechtlich nichts auf die Finger geben sollte, wird man ggf. bei allen Versicherungen gesperrt und bekommt keine Privathaftpflicht-Versicherung mehr. Und das ist dann eine echte Katastrophe.





kuchenschachtel 
Fragesteller
 04.09.2016, 18:10

ehm, also ich bin halt Fahrrad gefahren (vor mir noch ein paar andere Leute, die es noch über grün geschafft haben) und dann ist es rot geworden, ich hab kurz gezögert und bin dann doch rüber... dann kam halt ein Auto um die Ecke und ich hab die Tür gerammt. das kann jetzt ganz viel kosten und meine Mutter will, dass ich es so aufschreibe, als wärs aus versehen gewesen....

PapaVon2Teenies  04.09.2016, 18:15
@kuchenschachtel

Du selbst mußt schon mal gar nichts aufschreiben; das muß der Versicherungsnehmer, also Deine Eltern. Ich sag´ Dir das jetzt ganz ernsthaft - wenn es um einen höheren Schadensbetrag geht (für ein paar hundert Euro nimmt man seine Haftpflicht sinnvollerweise gar nicht in Anspruch), und ihr seid nicht sicher, wie ihr das aufschreiben sollt, dann sprecht ihr am besten mit einem Anwalt, daß er den Schaden für Euch mit der Gegenseite und der eigenen Versicherung reguliert. Die gesetzlich begrenzte Erstberatungsgebühr in diesem Fall ist da wirklich gut angelegt und das tut auch gar nicht weh. Das einzige, was wirklich wichtig ist, daß Dir und dem anderen offenbar nichts passiert ist. Der Rest ist nur Geld, und da regt man sich vielleicht ein paar Tage drüber auf, aber dann ist´s auch wieder gut.

kuchenschachtel 
Fragesteller
 04.09.2016, 22:31

das könnten halt um die 3000€ sein...

PapaVon2Teenies  04.09.2016, 22:57
@kuchenschachtel

Für einen Schaden von 3.000 Euro würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Gar keine Frage! Für Anwälte ist so was ein völlig normaler Vorgang. Du regst Dich auf, er nicht....