Über rotblitzer gefahren bei Nebel, Strafe?
Hallo zusammen. Ich bin heute Abend um ca. 9 Uhr Abends über eine Rote Ampel gefahren, die seit kurzer Zeit auf Rot geschalten hat. Hinter mir ist ein Auto nah aufgefahren und es war ziemlich neblig, mit wenig Sicht. Ich bin mit ungefähr 50km/h gefahren und als die Ampel auf Gelb geschalten hat, dachte ich mir dass es in dem Fall zu gefährlich wäre noch zu bremsen und bin dann kurz nachdem die Ampel auf Rot geschaltet hat, über Rot gefahren. Kann mich eine Strafe erwarten, weil ich vielleicht geblitzt wurde?
4 Antworten
Kann mich eine Strafe erwarten, weil ich vielleicht geblitzt wurde?
Natürlich.
Hinter mir ist ein Auto nah aufgefahren ... dachte ich mir dass es in dem Fall zu gefährlich wäre noch zu bremsen
Das ist die billigste Ausrede die es gibt und die Richter und Bußgeldstellen regelmäßig zu hören kriegen. Die entschuldigt keinesfalls einen Rotlichverstoß, denn ein Kreuzungsunfall, wenn dir einer volle Wucht in die Seite reinknallt ist viel schlimmer, als wenn der Hintermann auffährt und zweitens ist das Bremsen des Hintermannes dessen Problem und nicht deines.
Dass Nebel herrschte ist ebenfalls keine Entschuldigung, sondern eine Verschärfung der Situation. Dann kann dich nämlich ein Querkommer noch weniger sehen als bei klarer Sicht und umso wichtiger ist es, sich an die Ampelschaltung zu halten.
Was soll der Nebel mit dem Überfahren einer roten Ampel zu tun haben? Sag bitte nicht, dass du trotz der Sichtbehinderung so schnell gefahren bist, dass du nicht rechtzeitig anhalten konntest.
Dein Hintermann hat dich nicht zu interessieren. Du bist für deine Fahrweise verantwortlich, nicht für die anderer Verkehrsteilnehmer.
Über rotblitzer gefahren
Kann mich eine Strafe erwarten, weil ich vielleicht geblitzt wurde
Was denn nun? Hat es geblitzt oder nicht? Welche Strafe dir droht, hättest du auch selber ergooglen können. Zwischen 90€ und einem Punkt und 320€, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot ist Alles drin:
Wo soll das im §1 stehen?
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
An diesem Satz erkenne nichts von Verantwortung Anderen gegenüber.
Wo bleibt bei einem Rotlichtverstoß die Rücksicht dem Querverkehr oder Fußgängern gegenüber, die bei grün fahren oder gehen?
§1 sagt dazu im zweiten Satz:
Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt (oder) gefährdet .... wird.
Der Irrglaube, dass ich Unbeteilgte gefährden darf, um ein mögliches Auffahren Desjenigen zu verhindern, der sich nicht an die StVO hält, läßt sich anscheinend nicht aus der Welt schaffen.
Der Irrglaube, dass ich Unbeteilgte gefährden darf, um ein mögliches Auffahren Desjenigen zu verhindern, der sich nicht an die StVO hält, läßt sich anscheinend nicht aus der Welt schaffen.
Stimmt. Andauernd werden hier Fragen mit dieser billigen Ausrede gestellt.
Auch im dichten Nebel jwd ist über Rot an einer Lichtsignalanlage leider für Dich andungspflichtig .
Da erwartet die Rennleitung nun mal auch ortsunkundig bei starkem Nebel an Lichtsignalanlagen allerhöchste Vorsicht .
So ultra-dicht konnte der Nebel iwo aber nicht gewesen sein , wenn die "Wegelagerer" genau DICH in Deinem Tatzeitpunkt da doch noch via Kennzeichen in Halterschaft nachverfolgbar identifizieren konnten ... 🤔
Jetzt mal ernst , selbst am Wegesrand lauernd müssen die Ordnungshüter doch zumindest GENUG mitbekommen haben , weswegen sie Dich entweder vor Ort direkt anhielten , später stoppten , oder als Halter / Halterin anschrieben . 🤔
Das ist blöd, aber ich kann da nur abwarten.
So sieht es aus , wenn Dich / Deinen Fahrer die "Rennleitung" da nicht direkt vor Ort schon an die Seite bei dieser Sache zog ...
Noch mal grundlegend auch eine Sache für Unternehmerschaft :
WIE sollte Die Rennleitung an Dich in Halterschaft kommen , wenn der Nebel angeblich doch so ganz dicht war ? Woher da dann das Kennzeichen in Rückverfolgbarkeit an Dich ?
Also , wie war es genau ?
Ich denke, das Kennzeichen war trotz dem Nebel erkennbar.
Naja , da dämmert es dann ja schon , wenn nicht direkt vor Ort schon angehalten wurde von der RL .
Falls du beim Über Rot fahren geblitzt wurdest, kann (und wird) dich vermutlich eine Strafe erwarten. Ist der hinter dir auch noch rüber gefahren?
Nein, der hat angehalten.
Dann sieht es noch mehr nach Pech für dich aus. Warte auf den Anhörungsbogen, falls einer kommt.
Oh je okay...
Gibt es solche Rotblitzer denn auch in kleineren Städten, beziehungsweise auf Bundesstraßen?
Die kann es überall geben.
Gerade bei Dunkelheit hättest du den Blitz sicher gesehen. Mach dich nicht verrückt deshalb.
Okay. Ich hoffe da war wirklich keiner. Habe halt voll auf die Ampel geschaut, dass ich den vielleicht nicht gesehen habe... :/
Nein, die bemerkt man durchaus. Selbst, wenn man nicht direkt auf sie drauf schaut.
Kann man die denn am Tag erkennen, wo die aufgestellt sind, oder stehen?
§1 STvO..
..man ist auch für andere Verantwortlich.