Gerichtsverhandlung nach Autounfall?

5 Antworten

Du hast hier nichts zu befürchten. Einzig solltest du veranlassen, dass dein Briefkasten in deiner Abwesenheit geleert wird und wichtige Post nicht in Vergessenheit gerät. Sollte es zu einem Prozess kommen, dann erhält man die Aufforderung zur Zeugenaussage. Jetzt erst wird man tätig und teilt dem Gericht den Aufenthalt in Neuseeland mit. Das Gericht entscheidet nun ob eine Fernvernehmung per Internet, eine schriftliche Aussage vor den Behörden in NS in Amtshilfe oder ob dein persönliches Erscheinen notwendig erscheint. Da dir in keinem Fall Kosten entstehen, halte ich bei den Kosten für die Staatskasse den letzteren Fall für sehr unwahrscheinlich.

ob es sein kann, dass ich demnächst vor Gericht vorgeladen werde, da der Verschulder sagte, er hätte Grün gehabt, was nicht stimmt

Ja, kann sein. Es kann auch einen Straf- oder Ordnungswidrigkeiten und einen Zivilprozess geben.

Muss ich dann auf eigene Kosten eine Reise nach Deutschland und zurück organisieren

Du hast Anspruch auf Zeugenentschädigung, ggf. auch darauf, dass das Gericht den Flug oder die Zugfahrt bucht.

oder kann ich auch irgendwie schriftlich aussagen?

Nein. Ggf. kommt aber eine Vernehmung an deinem Aufenthaltsort im Ausland in Betracht.

Oder kommt es vermutlich gar nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung?

Das lässt sich kaum vorhersehen.

Kempinho 
Fragesteller
 18.08.2015, 01:55

Naja also ich bin dann halt in Neuseeland und das Visum, was ich da habe, kann nur einmal zur Einreise verwendet werden. Wenn ich das Land dann verlasse, ist das Visum sozusagen abgelaufen und für diese Art des Visums kann man sich auch nur ein einziges Mal bewerben. Das ist halt mein Problem.

furbo  18.08.2015, 07:07
@Kempinho

Es waere durchaus eine Vernehmung in Neuseeland moeglich. Teile der Polizei, StA oder Gericht deine Abwesenheit und Erreichbarkeit mit.

Falls der Unfallverursacher bei seiner Aussage bleibt, könnte es zu einem Gerichtstermin kommen. Wenn du im Ausland bist, ist es klar, dass du nicht antreten kannst. Selbst wenn, müsste der Verlierer vor Gericht die Reisekosten übernehmen (ob Busticket oder Flugticket spielt da wohl keine Rolle). Ruf doch einfach bei der zuständigen Wache an und erkläre denen das nochmal, die werden wissen, was zu tun ist ;)

Kempinho 
Fragesteller
 18.08.2015, 01:42

Alles klar, vielen Dank. Dann rufe ich da in den nächsten Tagen mal an, aber nur mal so aus Interesse: wie lange ist im Durchschnitt die Zeit zwischen Unfall und Gerichtstermin?

peterobm  18.08.2015, 01:58
@Kempinho

das kann dauern, es können auch Monate dazwischen liegen. Unsere Gerichte sind überbelastet. 

Dann teile der Polizei mit, wenn es zur Verhandlung kommt, Du zu der Zeit nicht in Deutschland bist, sondern in Neuseeland.

Ich denke nicht dass du da hin musst, denn man muss als Zeuge grundsätzlich nicht aussagen wenn man nicht will.

Wenn es dir jedoch wichtig ist bei der Sache behilflich zu sein dann kannst du das Gericht auch über deine Aussage informieren und dementsprechend müssten sie dann auf diese zurückgreifen.

Erscheinen musst du nur wenn du selber dran beteiligt warst.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Invert801  18.08.2015, 01:47

was erzählst du da? als zeuge bist du verpflichtet auszusagen du kannst nur von deinem aussageverweigerungsrecht gebrauch machen wenn du dich oder ein nahes familienmitglied durch diese aussage belasten würdest.

jurafragen  18.08.2015, 01:52

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Das war nicht hilfreich, sondern komplett falsch.