Wie muss ich nun vorgehen bitte um Hilfe?

oklein  28.04.2020, 22:03

Bist Du Mieter oder Eigentümer und wie ist es mit dem Nachbarn oberhalb?

BozkurtMHP 
Fragesteller
 28.04.2020, 22:04

Beides Eigentümer.

oklein  28.04.2020, 22:06

Gibt es eine Hausverwaltung (HV) der Eigentümergemeinschaft (ETG) ?

BozkurtMHP 
Fragesteller
 28.04.2020, 22:07

Ja.. Die haben wir informiert.. Aber sie kümmert sich nicht darum.

7 Antworten

Die Decke zwischen den Einheiten ist ein trennendes und statisches Bauteil und gehört damit zum Gemeinschaftseigentum. Da ist die HV zuständig und nicht der Kontakt Nachbar zu Nachbar.

Zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung gehört im technischen Bereich (auszugsweise):

  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher

=> also die HV schriftlich auf Ihre Aufgaben hinweisen (ich würde sogar - soweit es nicht zu viele sind - die anderen Eigentümer mit ins Cc: nehmen und soweit vorhanden den Beirat, auf jeden Fall aber den Nachbarn oberhalb) und der HV eine Frist von 1 Woche (Datum !) für Einleitung von Maßnahmen und eine Rückmeldung zum Status geben. Das ist also primär eine Anzeige des Schadens bei der Versicherung. Das würde ich aber auch im Dialog mit dem Nachbarn oberhalb abklären, damit er im Bild ist.

Der Fall ist unverzüglich Eurer Versicherung zu melden, die i.d.R. alle weiteren Schritte unternimmt bzw. begleitet. Eure Versicherung holt sich dann bei kausalem Nachweis die Kosten vom Handwerker.

Sollte die HV nicht sofort agieren, würde ich persönlich genauso unverzüglich eine Absetzung wegen grober Verletzung der Pflichten nach WEG §27 (https://dejure.org/gesetze/WEG/27.html) und Aberkennung einer Entlastung sowie unter Androhung der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen bei der ETG beantragen. Da gibt es kein Wenn und aber, denn die HV würde dann nicht Euer Eigentum schützen, also Eueren Invest.

Nebenbei: wie groß ist die ETG?

Woher ich das weiß:Hobby
schleudermaxe  29.04.2020, 10:50

Wobei zu prüfen wäre, was kümmert sich nicht drum bedeutet?

oklein  29.04.2020, 12:49
@schleudermaxe

Natürlich. Aber die Aussage des FS ist erst einmal sehr absolut und kann -aufgrund eigener Erfahrungen - sehr wohl zutreffen.

Wenn dein eigenes Inventar nicht beschädigt ist, betrifft der Schaden nur die GEBÄUDE-Versicherung. Dieser ist der Schaden über die Hausverwaltung zu melden.

Falls dem oberen Wohnungseigentümer ein Verschulden angelastet werden kann, nimmt die Gebäudeversicherung ihn in Regress. Aber damit hast du nichts zu tun.

Informiere deinen Vermieter. Für den Schaden ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da kann aber etwas nicht stimmen, denke auch ich.

Nachdem Dir die Decke gar nicht gehört, hast Du damit ja auch gar nichts am Hut, wie auch?

Wird selber eine Reparatur ausgelöst, trägt der Auftraggeber auch die Kosten ud hat keinen Anspruch auf Ersatz dieser durch die WEG, so der BGH zu Fensterreparaturen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zum fünfhundertsten Mal:

Der Gebäudeversicherung Bescheid geben! Entweder machst du das selber oder du trittst der WEG Verwaltung in den A*sch, dass die in die Gänge kommt.