Wasserschaden durch Nachbar, was tun?

6 Antworten

Die Miete mindern. Das der Vermieter daran keine Schuld trägt, ist rechtlich unerheblich.

Nur bringt dich das auch nicht weiter. Du musst in eine andere Wohnung. Definitiv.

Ähm,,,er wolle sich darum kümmern,,^^

  1. Schaden dokumentieren bzw,durch ,,Dritte,, bestätigen lassen und dies ,wenn man den Schaden bemerkt
  2. Vermieter informieren
  3. eigene Versicherung informieren
  4. beim Vermieter Druck machen, zB.Mietsenkung ect. (die sind langsam)
  5. sollte sich der Vermieter nicht kümmern,androhen ,das Gesundheitsamt zu informieren und das nächste Mal, die Feuerwehr zu rufen

Also,dreh Dich,denn ein anderer wird es nicht tun und je mehr Zeit vergeht ,um so schwieriger wird es für Dich ,allles zu Beweisen.

in Schritten:

  1. Offizielles Schreiben an DEINEN Vermieter mit der Schadensanzeige in DEINER Wohnung (weitere Informationen schaden nichts, damit er den Status kennt). Er ist der EINZIG für Dich Zuständige - sonst exakt niemand !!!
  2. Hinweis auf die medizinische Unverträglichkeit (Allergie), Fristsetzung zur sofortigen Abhilfe (Datum, z.B. 1 Woche für einen Bautrockner nebst Schimmelreinigung) und/oder ggfs. Ersatzunterkunft (Achtung: ggfs. Lagerung von wichtigen Unterlagen auswärts, falls der Feuchtegrad besonders hoch sein sollte)
  3. Hinweis auf die Meldung an die Hausverwaltung.
  4. Bitte um Stellungnahme binnen 2-3 Tagen zum weiteren Vorgehen.
  5. Fotodokumentation machen (täglich und auf jeden Fall mindestens immer die selben Stellen in der Wohnung, damit man den Verlauf sieht).
  6. Fotodoku des Mobiliars, falls Feuchtigkeit zu/sehr hoch

Der Vermieter hat keinen Stress, da

a) die Versicherung bezahlt und

b) sich eigentlich die Hausverwaltung kümmert, da der Schaden zwar im Sondereigentum ist, aber übergreifend. Falls die HV so nicht beauftragt wurde, lernt die Eigentümergemeinschaft hoffentlich fürs nächste Mal dazu -dann muss er selbst mitorganisieren oder jmd. beauftragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der VERMIETER muss dafür sorgen, dass das beseitigt wird. Bis dahin kannst du in angemessenem Maß die Miete mindern.

Der weitere Schaden ist auch dem Mieter gemeldet worden und der Hausverwaltung.

Die Hausverwaltung ist in der Pflicht den Schaden in deiner Wohnung zu beheben.

Die Kosten kann sie dann dem Verursacher in Rechnung stellen, falls dieser keine Haftpflichtversicherung hat.

Mein Tipp:

Du solltest mit der Hausverwaltung einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Sollte die Hausverwaltung nicht reagieren oder keinen Handwerker beauftragen, musst du der Hausverwaltung eine Frist zur Schadensbehebung setzen.

Viel Erfolg!