Nachbar über mir,verursacht gelben Wasserfleck an der Decke,wer muss ihn entfernen?

7 Antworten

Dein Vermieter hat eine Gebäudeversicherung die auch Leitungswasserschäden abdeckt. Von der Versicherung wird wahrscheinlich jemand den Schaden besichtigen wollen. Danach veranlasst er die Sanierung. Es ist ja nicht damit getan, dass bei dir der Fleck überstrichen wird. Der wäre ja in zwei Wochen wieder da.

Eine solche Lösung geht natürlich nicht innerhalb von ein paar Tagen.

Ob der Mieter über dir dafür verantwortlich ist, kann dir egal sein. Mit dem setzt sich dann die Gebäudeversicherung auseinander.

Zuerst muss in der Wohnung über dir die Ursache für den 'Wasserschaden' beseitigt werden. Sobald das geschehen ist, sollte der Vermieter auf Kosten des Verursachers einen Maler zu dir schicken, der das wieder in Ordnung bringt! Manchmal kann das etwas dauern...!

Du bist zu einer Mängelanzeige laut BGB verpflichtet:

- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnissetzen.

(Per Einwurfeinschreiben) bitte niemal mündlich, per sms oder telefonisch.

 - Setze ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

 - Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Alsonicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in dreiWochen].

Kann mir jemand sagen,wer den Schaden beheben muss?

Der Vermieter

Bei mir kümmert sich grad der Vermieter komplett darum. Aber ich glaub der hat mit der Ursachenbekämpfung angefangen und nicht mit der Versicherung^^

ja,das macht mein Vermieter auch gerade ersteinmal

@DieBohne123

Dazu ist er auch verpflichtet, um einen größeren Schaden zu verhindern.

wenn der Nachbar über dir nachweislich den Wasserfleck verursacht hat dann muss er auch für die Beseitigung sorgen,

 ob er dabei selbst oder seine Haftpflichtversicherung dafür aufkommt spielt dabei keine Rolle

 ;-)

Hier ist der Vermieter  Vertragspartner und nicht der Verursacher er hat dafür zu sorgen, dass die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bleibt. An wem er sich schadlos hält, ist eine andere Sache.