Wasserschaden durch kaputte Badewannenfuge? Wer leistet?

1 Antwort

Der Schaden ist zwar in eurem Badezimmer entstanden, aber der Vermieter ist dafür zuständig, dass die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand ist. Soll heissen, er kann kein Badezimmer vermieten, wenn ihr die Badewanne nicht nutzen könnt. Der Vermieter hat eine Gebäudeversicherung, da sind auch Leitungswasserschäden abgedeckt. Sollte sich die Versicherung weigern und auf dem Standpunkt stehen, dass ihr den Schaden verursacht habt, weil nicht ein undichtes Rohr die Ursache ist, wäre eure Haftpflichtversicherung zuständig. Hausrat ist nur für Teile, die nicht fest verbaut sind. Rufe am besten bei eurer Versicherung an und schildere die Lage. Versicherungen wollen den Schaden selbst begutachten. Nicht erst abwarten, bis ihr die Handwerkerrechnung bekommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Danke, wir rufen gleich am Montag an.