Wasserschaden durch kaputte Badewannenfuge? Wer leistet?
Hallo,
durch eine defekte Badewannenfuge ist ein Wasserschaden beim Nachbar der unter uns liegenden Mietwohnung entstanden. Die Badewannenfuge ist uns nicht gross aufgefallen und wir haben uns nicht besonders darum gekümmert. Die Decke des Nachbarn war stark verfärbt und nass. Die Hausverwaltung wurde informiert und hat Handwerker geschickt. Diese haben nun zur Kontrolle der Abwasser und Zuwasserleitungen einen Teil der Decke der Wohnung des unter uns wohnenden Mieters eingerissen und Fliesen unserer Badewanne zerstört.
Wir selbst sind Mieter und haben a.) eine Haftpflichtversicherung und b.) eine Hausratversicherung.
Da wir den Schaden verursacht haben müssen wir haften. Wie greifen unsere Versicherungen? Kann jemand mit einer Info helfen?
1 Antwort
Der Schaden ist zwar in eurem Badezimmer entstanden, aber der Vermieter ist dafür zuständig, dass die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand ist. Soll heissen, er kann kein Badezimmer vermieten, wenn ihr die Badewanne nicht nutzen könnt. Der Vermieter hat eine Gebäudeversicherung, da sind auch Leitungswasserschäden abgedeckt. Sollte sich die Versicherung weigern und auf dem Standpunkt stehen, dass ihr den Schaden verursacht habt, weil nicht ein undichtes Rohr die Ursache ist, wäre eure Haftpflichtversicherung zuständig. Hausrat ist nur für Teile, die nicht fest verbaut sind. Rufe am besten bei eurer Versicherung an und schildere die Lage. Versicherungen wollen den Schaden selbst begutachten. Nicht erst abwarten, bis ihr die Handwerkerrechnung bekommt.
Danke, wir rufen gleich am Montag an.