Eigene Firma beauftragen bei Versicherungsfall Wasserschaden?

4 Antworten

Naja, reparieren lassen muss ja der, dem die Decke gehört, also die WEG.

Ich fürchte auch, dass der einzelne ET gar keine Gebäudeversicherung hat, also auch nichts ersetzt bekommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist auf jeden Fall ein Leitungswasserschaden, der über die Gebäudeversicherung gedeckt ist. BEVOR ein Auftrag vergeben wird, muss der Schaden dem Versicherer gemeldet werden. Zur Gefahrenabwehr reicht es ja den Hauptwasserhahn abzustellen.

Wenn der Nachbar eine zu hohe Rechnung erstellt, bleibt WEG darauf sitzen.

An sich ist nichts dagegen zu sagen, dass er den Auftrag übernimmt. Heutzutage ist es gar nicht so leicht, dafür eine Firma zu finden.

Du kannst Dir einen Handwerker Deines Vertrauens aussuchen.

Ich glaube nicht, das die Trockenbaufirma da qualifiziert ist.

Die Decke muss doch profesionell entfeuchtet werden, damit später kein Schimmel entsteht.

schleudermaxe  20.01.2022, 14:13

Muss das nicht der veranlassen, dem die Decke gehört?

Ich erlebe, solche Rechnungen werden meist nicht bezahlt, weil es gar keine Versicherung gibt.

Ich würde mit Verweis auf die Vorgeschichte darauf bestehen, dass der Schaden von einem dafür spezialisierten Fachbetrieb behoben wird.