Wie muss ich eine Pflege Beteiligung versichern?

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Die Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte die über sie versicherten Schäden auch tragen, wenn diese durch das Tier in Obhut einer anderen Person passieren. Das ist nicht grundsätzlich der Fall, das musst in Deinen Versicherungsunterlagen nachlesen. Sprich: tritt das Pferd an der Hand Deiner Beteiligung gegen ein Auto muss auch das gedeckt sein.

Manche Versicherungen bieten günstigere Tarife an, wenn ein Tier nur von seinem Eigentümer regelmäßig geführt wird oder dann eben von den Stallbetreibern, bei denen sowas eh über deren Betriebsversicherungen läuft. Dass Du keinen solchen Tarif hast, solltest Du sicherstellen.

Unfallversicherungen für andere kannst Du nicht abschließen, aber wer mit Tieren dieser Größenordnung zu tun hat, sollte für sich klären, ob eine Unfallversicherung nicht eine gute Sache wäre. Da kannst Du natürlich den Tipp geben, sich das zu überlegen, aber letztendlich muss das jeder Mensch und bei Minderjährigen eben die Eltern, für sich frei entscheiden.

Lass Dich beraten.

Die Haftpflicht des Pferdes, ist nicht immer der Ansprechpartner, wenn das Pferd die Pflegebeteiligung verletzt. Liegt daran, das die ja anstatt Deiner Person das Pferd versorgt. Du bist ja nicht über die Haftpflicht versichert.

Bei einigen ist es mitversichert inkl. Sachwerte die Dein Pferd bei der PB beschädigt. Auch hier ist zu prüfen unter welchen Bedingungen, dieses abgedeckt ist. Wer zum Beispiel 10 RB auf einen Pferd hat könnte Probleme bekommen. Auch wenn er zu viel Geld nimmt.

Ansprechpartner hierfür ist dein Versicherungsvertreter, bei dem Du die Tierhalterhaftpflichtversicherung hast. Der sagt dir, unter welchen Bedingungen Fremdreiter mit eingeschlossen sind.

Der Versicherungsmakler deines Vertrauens kann dir sicher sagen, wie das Risiko mit abgedeckt werden kann.

Am besten rufst du deine Versicherung an und fragst nach. Bei vielen ist das automatisch drin, aber das kann man nicht beantworten, ohne die Police zu kennen.